801 n vom 05.12. Die Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höherer und sekundärer Berufsausbildung in Gesundheitseinrichtungen

In Übereinstimmung mit Unterabsatz 5.2.100.91 der Verordnungen über das Ministerium für Gesundheit und gesellschaftliche Entwicklung Russische Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 321 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2004, N 28, Art. 2898; 2005, N 2, Art. 162; 2006, N 19, Art 2080; 2008, N 11 (1 Teil), Nr. 1036; N 15, Nr. 1555; N 23, Nr. 2713; N 42, Nr. 4825; N46, Nr. 5337; N 48, Nr. 5618; 2009, N 2, 244 ; Nr. 3, 378; Nr. 6, 738; 12, 1427, 1434; 33, 4083, 4088; 43, 5064; 45, 5350; 2010, N 4, Punkt 394; N 11, Punkt 1225; N 25, Punkt 3167 ; N 26, Pos. 3350; N 31, Pos. 4251; N 35, Pos. 4574; N 52 (Teil 1), Pos. 7104; 2011, N 2, Pos. 339; N 14, Pos. 1935, 1944; N 16, Pos. 2294 ), Ich bestelle:

Genehmigen Sie die Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höheren und sekundären Berufsausbildung Gesundheitseinrichtungen gemäß Antrag.

Minister

T. Golikova

Anwendung

Die Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höherer und sekundärer Berufsausbildung in Gesundheitseinrichtungen

I. Leiter von Gesundheitseinrichtungen

1. Chefarzt (Präsident, Direktor, Leiter, Chef, Manager).

2. Direktor des Krankenhauses (zu Hause) Pflege, Hospiz.

3. Direktor (Manager) einer Apothekenorganisation.

4. Leiter des medizinischen Lagers der Mobilisierungsreserve.

5. Leiter der Milchküche.

6. Stellvertretender Leiter (Chefarzt, Direktor, Leiter, Chef, Manager).

7. Zuhause Krankenschwester, Chefhebamme, Chefsanitäter.

8. Kopf ( Oberarzt, Direktor, Leiter) des Bundes Haushaltsinstitut Bundesdienst zur Aufsicht auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und des menschlichen Wohlergehens und des Bundesamtes für Medizin und Biologie.

II. Leiter von Strukturuntergliederungen (Abteilungen, Abteilungen, Labors, Büros, Abteilungen usw.)

1. Manager.

2. Kopf.

III. Medizinisches und pharmazeutisches Personal

a) Arzt in Ausbildung;

b) Fachärzte, darunter:

Arzt für Luft- und Raumfahrtmedizin;

Geburtshelfer-Gynäkologe;

Geburtshelfer-Gynäkologe der medizinischen Abteilung des Geschäfts;

Allergologe-Immunologe;

Anästhesist-Beatmungsgerät;

Bakteriologe;

Virologe;

Gastroenterologe;

Hämatologe;

Genetiker;

Geriater;

Arzt-Desinfektionologe;

Dermatovenerologe;

Kinderkardiologe;

pädiatrischer Onkologe;

pädiatrischer Urologe-Androloge;

Kinderchirurg;

pädiatrischer Endokrinologe;

Diabetologe;

Ernährungsberater;

Arzt im Gesundheitszentrum;

Arzt für Infektionskrankheiten;

Kardiologe;

Arzt für klinische Labordiagnostik;

klinischer Mykologe;

klinischer Pharmakologe;

Koloproktologe;

Kosmetikerin;

Laborarzt;*

Laborgenetiker;

Labormykologe;

Arzt für manuelle Therapie;

Methodiker;

Neurologe;

Neurochirurg;

Neonatologe;

Nephrologe;

Arzt allgemeine Praxis(Familiendoktor);

Onkologe;

Kieferorthopäde;

HNO-Arzt;

Augenarzt;

Augenarzt-Prothetiker;

Pathologe;

Kinderarzt;

Stadt (Kreis) Kinderarzt;

lokaler Kinderarzt;

Schönheitschirurg;

Tauchmedizin Arzt;

Arzt für Rehabilitationsmedizin;

Hygieniker für Kinder und Jugendliche;

Lebensmittelhygieniker;

Arbeitsmediziner;

Arzt für Hygieneerziehung;

kommunaler Hygienearzt;

Physiotherapeut;

Arzt für medizinische und soziale Expertise;

allgemeiner Hygieniker;

Strahlenhygieniker;

Arzt für röntgenendovaskuläre Diagnostik und Behandlung;

Arzt für sanitäre und hygienische Laborforschung;

Arzt für Sportmedizin;

Aufnahmearzt;

Arbeitspathologe;

Psychiater;

lokaler Psychiater;

Kinderpsychiater;

Bezirkskinderpsychiater;

Jugendpsychiater;

jugendlicher Bezirkspsychiater;

Psychiater-Narkologe;

lokaler Psychiater-Narkologe;

Psychotherapeut;

Lungenarzt;

Radiologe;

Strahlentherapeut;

Rheumatologe;

Radiologe;

Reflexologe;

Sexualforscher;

Herz-Kreislauf-Chirurg;

Notfall-Arzt;

Statistiker;

Zahnarzt;

Kinderzahnarzt;

Zahnarzt-Orthopäde;

Zahnarzt-Therapeut;

Zahnarzt-Chirurg;

Gerichtsmediziner;

Sachverständiger für forensische Psychiatrie;

Audiologe-HNO-Arzt;

Audiologe-Prothetiker;

Therapeut;

jugendlicher Therapeut;

Bezirksarzt;

Arzt-Therapeut der medizinischen Abteilung des örtlichen Ladens;

Toxikologe;

Thoraxchirurg;

Traumatologe-Orthopäde;

Transfusiologe;

Arzt für Ultraschalldiagnostik;

Urologe;

Physiotherapeut;

Phthisiater;

Bezirksarzt;

Arzt für Funktionsdiagnostik;

der Chirurg;

Kieferchirurg;

Endokrinologe;

Endoskopiker;

Epidemiologe;

leitender Arzt der Station (Abteilung) für medizinische Notfallversorgung;

Oberarzt der Station (Abteilung) Notfallmedizinische Versorgung der Bergrettungseinheiten;

Schiffsarzt.

2. Apotheker:

angehender Apotheker;

Apotheker-Analytiker;

Apotheker-Technologe;

Oberinspektor.

3. Pflegepersonal:

Leiter der Feldscher-Geburtsstation - Sanitäter (Hebamme, Krankenschwester);

Leiter des Gesundheitszentrums - Sanitäter (Krankenschwester);

Produktionsleiter von Institutionen (Abteilungen, Abteilungen, Labors) der Zahnprothetik;

Zahnarzt;

Oberpfleger (Hebamme, Sanitäter, OP-Schwester, Zahntechniker);

Sanitäter;

Rettungssanitäter;

Krankenwagenfahrer;

Laborant (Medizinische Laborantin);

Sanitäter-Narkologe;

Sanitäter, um Krankenwagenanrufe entgegenzunehmen und an mobile Krankenwagenteams weiterzuleiten;

Zahnhygieniker;

Zahntechniker;

Ausbilder-Desinfektor;

Ausbilder für Hygieneerziehung;

Physiotherapie-Lehrer;

Laborassistent;

Krankenschwester;

Krankenschwester Anästhesist;

Krankenschwester eines Hausarztes (Hausarzt);

diätetische Krankenschwester;

Krankenschwester der medizinischen und sozialen Betreuung;

Stationsschwester (Wache);

Krankenpfleger;

Krankenschwester ankleiden;

kosmetische Krankenschwester;

Massage-Krankenschwester;

eine Krankenschwester, die Notrufe entgegennimmt und an mobile Krankenwagenteams weiterleitet;

Krankenpfleger für Physiotherapie;

Rehabilitationskrankenschwester;

Aufnahmekrankenschwester;

prozedurale Krankenschwester;

Sterilisationskrankenschwester;

Bezirkskrankenschwester;

medizinisches Desinfektionsgerät;

medizinischer Labortechniker;

medizinischer Optiker-Optometrist;

medizinischer Standesbeamter;

Medizinstatistiker;

Medizintechniker;

Operationsschwester;

Assistenz-Entomologe;

Radiologe.

4. Sanitäter:

leitender Apotheker;

Apotheker.

5. Medizinischer Nachwuchs:

Pflegehelferin;

Arzthelferin;

schwester der hausfrau.

6. Pharmazeutischer Nachwuchs:

Junior-Apotheker;

Packer;

Krankenschwester (Waschmaschine).

IV. Spezialisten mit höherer Berufsausbildung

1. Biologe.

2. Zoologe.

3. Softwareingenieur technische Mittel Rehabilitation von Behinderten.

4. Ausbilder-Methodologe in physiotherapeutischen Übungen.

5. Berater für berufliche Wiedereingliederung Menschen mit Behinderung.

6. Medizinischer Psychologe.

7. Medizinphysiker.

8. Berufsorientierungsfachkraft für Behinderte.

9. Fachkraft für Sozialarbeit.

10. Facharzt für Arbeitsphysiologie.

11. Ergonomiespezialist.

12. Experte der Forensik(Biochemiker, Genetiker, Chemiker).

13. Chemiker-Experte von Gesundheitseinrichtungen.

14. Sachkundiger Physiker für die Kontrolle von Quellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung.

15. Embryologe.

16. Entomologe.

V. Fachkräfte mit mittlerer Berufsausbildung

1. Ausbilder für Ergotherapie.

2. Ausbilder der gewerblichen Ausbildung für Arbeiter der Massenberufe.

3. Sozialarbeiter.

4. Techniker für technische Mittel der Rehabilitation von Behinderten.

Anmerkungen:

1. Die Namen der Positionen des stellvertretenden Leiters der Gesundheitseinrichtung (Chefarzt, Direktor, Leiter, Chef, Manager) werden durch den Namen des Arbeitsbereichs ergänzt, den er leitet. Zum Beispiel „Stellvertretender Chefarzt für medizinische Angelegenheiten“, „Stellvertretender Chefarzt für Arbeit mit Krankenpfleger" usw.

2. Der Name der Position eines Arztes wird unter Berücksichtigung des Fachgebiets gebildet, in dem der Arbeitnehmer über die entsprechende Ausbildung und Arbeit verfügt, die dem Kreis seiner Aufgaben zugerechnet wird. Zum Beispiel „Arzt“.

3. Die Bezeichnungen der Stellen der Leiter von Gliederungseinheiten (Abteilungen, Abteilungen, Laboratorien, Ämter, Abteilungen usw.) werden durch die Bezeichnung der dem Profil der Gliederungsabteilung entsprechenden Stelle eines Arztes ergänzt. Zum Beispiel „Manager chirurgische Abteilung- der Chirurg".

4. In einer spezialisierten Einrichtung des Gesundheitswesens oder wenn in der Einrichtung des Gesundheitswesens eine entsprechende spezialisierte Unterabteilung vorhanden ist, wird die Bezeichnung der Stelle „Arzt der Aufnahmeabteilung“ um die Bezeichnung der Stelle eines Arztes der entsprechenden Fachrichtung ergänzt. Zum Beispiel "der Arzt der Notaufnahme - der Arzt der medizinischen Notfallversorgung".

5. Die Namen der von Frauen besetzten Positionen „Geburtshelfer“, „Krankenschwester“, „Packer“ lauten jeweils: „Hebamme“, „Krankenschwester“, „Packer“; und der Name der Position "Krankenschwester", ersetzt durch Männer, heißt - " medizinischer Bruder(Krankenschwester)".

* Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 für diese Stelle eingestellt wurden, bleibt die Berufsbezeichnung „Laborarzt“ erhalten.

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 5. Dezember 2014 N 801n
„Über Änderungen der Anhänge Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 12. April 2011 Nr. 302n „Über die Genehmigung von Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten, während deren Durchführung obligatorische vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) und das Verfahren zur Durchführung obligatorischer vorläufiger und regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen (Untersuchungen) von Arbeitnehmern, die schwere Arbeit und Arbeit mit schädlichen und (oder) gefährliche Umstände Arbeit"

In Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 608 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2012, N 26, Art. 3526; 2013). , N 16, Art. 1970. N 20, ich bestelle:

Die Liste der schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren, bei deren Vorhandensein obligatorische vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) durchgeführt werden, wurde angepasst.

Weitere Kontraindikationen für eine Beschäftigung sind gemäß dem Faktor „Betriebslärm“ ein anhaltender (3 oder mehr Monate) Hörverlust (einseitige, beidseitige Schallempfindungs-, Misch-, Schallleitungsschwerhörigkeit) jeden Schweregrades.

Mit den Änderungen wurde eine Ausnahme in Form von Schwerhörigkeit, schwerer und schwerer Schwerhörigkeit (Taubheit und Schwerhörigkeit III, IV) festgelegt.

Gemäß dem Faktor „Infraschall“ wurde die Audiometrie aus der Anzahl der Labor- und Funktionsstudien ausgeschlossen.

Außerdem wurden die erforderlichen Änderungen an der Liste der Arbeiten vorgenommen, bei deren Durchführung obligatorische vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) der Mitarbeiter durchgeführt werden.

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 5. Dezember 2014 N 801n „Über Änderungen der Anhänge N 1 und N 2 der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 12. April 2011 N 302n “ Über die Genehmigung von Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei deren Durchführung obligatorische vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) durchgeführt werden, und das Verfahren zur Durchführung obligatorischer vorläufiger und regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen (Untersuchungen) von Arbeitnehmern mit harter Arbeit beschäftigt sind und unter schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen arbeiten "

Registrierung N 35848

Diese Verordnung tritt 10 Tage nach dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

ZOTREB SB RAS

Dokumentenkategorie

  • Zertifizierung von Arbeitsplätzen und besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen (25)
  • GOSTs (12)
  • Gesetze (10)
  • Entschädigung (3)
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (3)
  • Neue Dokumente (30)
  • Allgemeine Fragen des Arbeitsschutzes (30)
  • Arbeitsschutz in der Russischen Akademie der Wissenschaften (1)
  • Brandschutz (0)
  • Arbeitsschutzbestimmungen (10)
  • Strahlenschutz (4)
  • Rostechnadsor (2)
  • Hygienevorschriften (4)
  • Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (0)
  • Ökologie (0)
  • Elektrische Sicherheit (1)

Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 5. Dezember 2014 Nr. 801n „Über Änderungen der Anhänge Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 12. April 2011 Nr. 302n (ärztliche Vor- und Wiederholungsuntersuchungen)“

Die Liste der schädlichen und gefährlichen Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei deren Durchführung obligatorische ärztliche Voruntersuchungen und wiederkehrende Untersuchungen durchgeführt werden, wurde präzisiert, insbesondere wurde der Wortlaut von Ziffer 3.5 geändert. Anhang Nr. 1 der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung vom 12. April 2011 Nr. 302n "S. 3.5. Industrielärm an Arbeitsplätzen mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen, sofern vorhanden technologische Ausstattung, das ist die Quelle des Rauschens.

Gemäß den angenommenen Änderungen wird insbesondere angegeben, dass es sich um Arbeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung handelt Fahrzeuge Kategorie "A" sollte mindestens einmal jährlich eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden. Beim Führen von Fahrzeugen der Kategorie "A1" ist die vollständige Taubheit von der Anzahl der zusätzlichen medizinischen Kontraindikationen bei der Bewerbung um eine Stelle ausgenommen.

In einigen Fällen wird angegeben, welche Arten von Labor- und Funktionsstudien bei der Diagnose bestimmter Erkrankungen verwendet werden.

Eingetragen im Justizministerium Russlands am 3. Februar 2015 Nr. 35848.

Bestellnummer 302n mit Änderungen ist beigefügt.

www.sbras.nsc.ru

Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation (Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands) vom 25. Juli 2011 N 801n Moskau „Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höheren und sekundären Berufsausbildung in Einrichtungen des Gesundheitswesens"

In Übereinstimmung mit Unterabsatz 5.2.100.91 der Verordnung über das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 321 (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2004, N 28 , Art. 2898; 2005, N 2, 162; 2006, N 19, Punkt 2080; 2008, N 11 (1 Stunde), Punkt 1036; N 15, Punkt 1555; N 23, Punkt 2713; N 42, Punkt 4825; N46, 5337; N 48, Artikel 5618; 2009, N 2, Artikel 244; N 3, Artikel 378; N 6, Artikel 738; N 12, Artikel 1427, 1434; N 33, Artikel 4083, 4088; N 43, Artikel 5064; N 45, Pos. 5350; 2010, N 4, Pos. 394; N 11, Pos. 1225; N 25, Pos. 3167; N 26, Pos. 3350; N 31, Pos. 4251; N 35, Pos. 4574; N 52 (Teil 1), Pos. 7104; 2011, N 2, Pos. 339; N 14, Pos. 1935, 1944; N 16, Pos. 2294), Ich bestelle:

Genehmigen Sie die Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höherer und sekundärer Berufsausbildung in Einrichtungen des Gesundheitswesens gemäß dem Anhang.

Die Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höherer und sekundärer Berufsausbildung in Gesundheitseinrichtungen

I. Leiter von Gesundheitseinrichtungen

1. Chefarzt (Präsident, Direktor, Leiter, Chef, Manager).

2. Leiter des Krankenhauses (Hauspflege), Hospiz.

3. Direktor (Manager) einer Apothekenorganisation.

4. Leiter des medizinischen Lagers der Mobilisierungsreserve.

5. Leiter der Milchküche.

6. Stellvertretender Leiter (Chefarzt, Direktor, Leiter, Chef, Manager).

7. Oberschwester, Oberhebamme, Obersanitäter.

8. Leiter (Chefarzt, Direktor, Leiter) der föderalen Haushaltsanstalt des Föderalen Dienstes für die Überwachung des Schutzes der Verbraucherrechte und des Menschenwohls und des Bundesamtes für Medizin und Biologie.

II. Leiter von Strukturuntergliederungen (Abteilungen, Abteilungen, Labors, Büros, Abteilungen usw.)

III. Medizinisches und pharmazeutisches Personal

b) Fachärzte, darunter:

Arzt für Luft- und Raumfahrtmedizin;

Geburtshelfer-Gynäkologe der medizinischen Abteilung des Geschäfts;

Arzt für klinische Labordiagnostik;

Arzt für manuelle Therapie;

praktischer Arzt (Hausarzt);

Stadt (Kreis) Kinderarzt;

Tauchmedizin Arzt;

Arzt für Rehabilitationsmedizin;

Hygieniker für Kinder und Jugendliche;

Lebensmittelhygieniker;

Arbeitsmediziner;

Arzt für Hygieneerziehung;

kommunaler Hygienearzt;

Physiotherapeut;

Arzt für medizinische und soziale Expertise;

allgemeiner Hygieniker;

Strahlenhygieniker;

Arzt für röntgenendovaskuläre Diagnostik und Behandlung;

Arzt für sanitäre und hygienische Laborforschung;

Arzt für Sportmedizin;

Aufnahmearzt;

Bezirkskinderpsychiater;

jugendlicher Bezirkspsychiater;

Notfall-Arzt;

Arzt-Therapeut der medizinischen Abteilung des örtlichen Ladens;

Arzt für Ultraschalldiagnostik;

Arzt für Funktionsdiagnostik;

leitender Arzt der Station (Abteilung) für medizinische Notfallversorgung;

Oberarzt der Station (Abteilung) Notfallmedizinische Versorgung der Bergrettungseinheiten;

3. Pflegepersonal:

Leiter der Feldscher-Geburtsstation - Sanitäter (Hebamme, Krankenschwester);

Leiter des Gesundheitszentrums - Sanitäter (Krankenschwester);

Produktionsleiter von Institutionen (Abteilungen, Abteilungen, Labors) der Zahnprothetik;

Oberpfleger (Hebamme, Sanitäter, OP-Schwester, Zahntechniker);

Rettungssanitäter;

Krankenwagenfahrer;

Laborant (Medizinische Laborantin);

Sanitäter, um Krankenwagenanrufe entgegenzunehmen und an mobile Krankenwagenteams weiterzuleiten;

Ausbilder für Hygieneerziehung;

Physiotherapie-Lehrer;

Krankenschwester eines Hausarztes (Hausarzt);

diätetische Krankenschwester;

Krankenschwester der medizinischen und sozialen Betreuung;

Stationsschwester (Wache);

Krankenpfleger;

Krankenschwester ankleiden;

kosmetische Krankenschwester;

Massage-Krankenschwester;

eine Krankenschwester, die Notrufe entgegennimmt und an mobile Krankenwagenteams weiterleitet;

Krankenpfleger für Physiotherapie;

Rehabilitationskrankenschwester;

Aufnahmekrankenschwester;

prozedurale Krankenschwester;

Sterilisationskrankenschwester;

Bezirkskrankenschwester;

medizinischer Labortechniker;

Operationsschwester;

4. Sanitäter:

5. Medizinischer Nachwuchs:

Pflegehelferin;

6. Pharmazeutischer Nachwuchs:

IV. Spezialisten mit höherer Berufsausbildung

3. Ingenieur für technische Hilfsmittel der Behindertenrehabilitation.

4. Ausbilder-Methodologe in physiotherapeutischen Übungen.

5. Berater für die berufliche Rehabilitation von Behinderten.

6. Medizinischer Psychologe.

7. Medizinphysiker.

8. Berufsorientierungsfachkraft für Behinderte.

9. Fachkraft für Sozialarbeit.

10. Facharzt für Arbeitsphysiologie.

11. Ergonomiespezialist.

12. Forensischer Sachverständiger (Biochemiker, Genetiker, Chemiker).

13. Chemiker-Experte von Gesundheitseinrichtungen.

14. Sachkundiger Physiker für die Kontrolle von Quellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung.

V. Fachkräfte mit mittlerer Berufsausbildung

1. Ausbilder für Ergotherapie.

2. Ausbilder der gewerblichen Ausbildung für Arbeiter der Massenberufe.

3. Sozialarbeiter.

4. Techniker für technische Mittel der Rehabilitation von Behinderten.

1. Die Namen der Positionen des stellvertretenden Leiters der Gesundheitseinrichtung (Chefarzt, Direktor, Leiter, Chef, Manager) werden durch den Namen des Arbeitsbereichs ergänzt, den er leitet. Zum Beispiel „stellvertretender Chefarzt für medizinische Angelegenheiten“, „stellvertretender Chefarzt für die Arbeit mit dem Pflegepersonal“ usw.

2. Der Name der Position eines Arztes wird unter Berücksichtigung des Fachgebiets gebildet, in dem der Arbeitnehmer über die entsprechende Ausbildung und Arbeit verfügt, die dem Kreis seiner Aufgaben zugerechnet wird. Zum Beispiel „Arzt“.

3. Die Bezeichnungen der Stellen der Leiter von Gliederungseinheiten (Abteilungen, Abteilungen, Laboratorien, Ämter, Abteilungen usw.) werden durch die Bezeichnung der dem Profil der Gliederungsabteilung entsprechenden Stelle eines Arztes ergänzt. Zum Beispiel „der Leiter der chirurgischen Abteilung ist ein Chirurg“.

4. In einer spezialisierten Einrichtung des Gesundheitswesens oder wenn in der Einrichtung des Gesundheitswesens eine entsprechende spezialisierte Unterabteilung vorhanden ist, wird die Bezeichnung der Stelle „Arzt der Aufnahmeabteilung“ um die Bezeichnung der Stelle eines Arztes der entsprechenden Fachrichtung ergänzt. Zum Beispiel "der Arzt der Notaufnahme - der Arzt der medizinischen Notfallversorgung".

5. Die Namen der von Frauen besetzten Positionen „Geburtshelfer“, „Pflegehelfer“, „Packer“ werden jeweils genannt: „Hebamme“, „Krankenschwester“, „Packer“; und der Name der Position „Krankenschwester“, die von Männern besetzt wird, heißt „Krankenschwesterbruder (Krankenschwester)“.

* Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 für diese Stelle eingestellt wurden, bleibt die Berufsbezeichnung „Laborarzt“ erhalten.

Anordnung des russischen Gesundheitsministeriums vom 5. Dezember 2014 N 801n

Zu Änderungen des Anhangs N 1 und N 2 der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 12. April 2011 N 302n „Über die Genehmigung der Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten während welche obligatorischen vorläufigen und periodischen Untersuchungen durchgeführt werden ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN (UNTERSUCHUNGEN) UND DAS VERFAHREN FÜR PFLICHTIGE VORLÄUFIGE UND REGELMÄSSIGE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN (UNTERSUCHUNGEN) VON ARBEITNEHMERN, DIE SCHWERE ARBEITEN UND ARBEITEN MIT SCHÄDLICHEN UND (ODER) GEFÄHRLICHEN ARBEITSBEDINGUNGEN VERWENDEN

Änderung der Anhänge Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung Nr. 302n vom 12. April 2011 des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation „Über die Genehmigung von Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und -arbeiten während der Durchführung der obligatorischen vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen (Untersuchungen) und das Verfahren zur Durchführung obligatorischer vorläufiger und regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen (Untersuchungen) von Arbeitnehmern, die schwere Arbeit verrichten und unter schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen arbeiten“ (registriert vom Ministerium der Justiz der Russischen Föderation am 21. Oktober 2011, Registrierung N 22111) in der geänderten Fassung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 15. Mai 2013 N 296n (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 3. Juli , 2013, Registrierung N 28970), gemäß Anhang.

Anhang zum Erlass des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 5. Dezember 2014 N 801n

Änderungen an den Anhängen N 1 und N 2 der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 12. April 2011 N 302n „Über die Genehmigung der Listen schädlicher und (oder) gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten , die durch obligatorische Vor- und Durchführung durchgeführt werden REGELMÄSSIGE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN (UNTERSUCHUNGEN) UND DAS VERFAHREN FÜR PFLICHTIGE VORLÄUFIGE UND REGELMÄSSIGE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN (UNTERSUCHUNGEN) VON ARBEITNEHMERN, DIE BEI ​​SCHWERER ARBEIT UND ARBEIT MIT SCHÄDLICHEN UND (ODER) GEFÄHRLICHEN ARBEITSBEDINGUNGEN ARBEITEN»

Im Anhang Nr. 1:

a) In Absatz 3.4.2 ist in der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ der achte Absatz wie folgt anzugeben:
„Anhaltender (3 oder mehr Monate) Hörverlust jeglicher Ätiologie, einseitig und beidseitig (Hörschärfe: Flüstersprache weniger als 5 m), mit Ausnahme des fehlenden Gehörs, ausgeprägter und signifikant ausgeprägter Schwerhörigkeit (Taubheit und III, IV Grad des Hörverlusts).“ ;

b) in Absatz 3.5: Die Spalte „Name der schädlichen und (oder) gefährlichen Produktionsfaktoren“ muss wie folgt angegeben werden:
"Industrielärm an Arbeitsplätzen mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen, an denen technologische Geräte eine Lärmquelle darstellen";
In der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ sind folgende Angaben zu machen:
"Bei der Einstellung:
Anhaltender (3 oder mehr Monate) Hörverlust (einseitiger, beidseitiger Schallempfindungs-, gemischter, Schallleitungs-Schwerhörigkeit) jeglicher Schwere, außer Hörlosigkeit, schwere und schwere Schwerhörigkeit (Taubheit und Schwerhörigkeit III, IV).
Verletzungen der Funktion des Vestibularapparates jeglicher Ätiologie.
Während der regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen:
je nach Grad des Hörverlustes nach der Klassifizierung des quantitativen Hörverlustes bei lärmexponierten Arbeitnehmern:
milder Grad Hörverlust (I Grad Hörverlust) - bei negativer Dynamik (innerhalb eines Jahres) gemäß der Untersuchung von Hörschwellen mit Tonschwellenaudiometrie in einem erweiterten Frequenzbereich;
mäßiger Grad Hörverlust (Hörverlust Grad II) - bei negativer Dynamik (innerhalb eines Jahres) gemäß der Untersuchung von Hörschwellen mit Tonschwellenaudiometrie in einem erweiterten Frequenzbereich sowie bei Vorhandensein von begleitende Pathologie (hypertone Krankheit 2 - 3 Grad, Erkrankungen des Zentrums nervöses System, vertebrobasiläre Insuffizienz, ischämische Krankheit Herzen, Magengeschwür Magen, Zwölffingerdarm im Stadium der Exazerbation).

c) in Absatz 3.7: In der Spalte „Labor- und Funktionsstudien“ wird das Wort „Audiometrie“ gestrichen; In der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ ist Folgendes anzugeben: „Verletzungen der Funktion des Vestibularapparates jeglicher Ätiologie. Schwere Störungen des vegetativen (autonomen) Nervensystems.

2. In Anhang Nr. 2:

a) In Absatz 1 ist in der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ Unterabsatz 6 wie folgt anzugeben: „

„6) Anhaltender Hörverlust (3 oder mehr Monate) jeglicher Ätiologie, einseitig und beidseitig (Hörschärfe: Flüstersprache von mindestens 3 m), mit Ausnahme des fehlenden Gehörs, ausgeprägter und signifikant ausgeprägter Schwerhörigkeit (Taubheit und III, IV Schwerhörigkeitsgrad) bei bestandenen Personen berufliche Bildung, einschließlich Ausbildung sichere Methoden und Methoden der Arbeitsleistung;

b) In Absatz 2 ist in der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ Unterabsatz 1 wie folgt anzugeben:
„1) Anhaltender Hörverlust (3 oder mehr Monate) jeder Ätiologie, ein- und zweiseitig (Hörschärfe: Flüstersprache von mindestens 3 m) (ausgenommen Reparaturen und Wartung von Computern), mit Ausnahme des Fehlens Schwerhörigkeit, ausgeprägte und deutlich ausgeprägte Schwerhörigkeit (Schwerhörigkeit und Schwerhörigkeit III, IV) bei Personen, die eine Berufsausbildung absolviert haben, einschließlich einer Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung“;

c) in Absatz 4:
in der Spalte „Labor- und Funktionsstudien“ ist das Wort „Audiometrie“ zu streichen;
in der Spalte "Zusätzliche medizinische Kontraindikationen" wird Absatz 2 für ungültig erklärt;

d) in Absatz 10 ist in der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ Unterabsatz 4 wie folgt anzugeben:
„4) Anhaltender Hörverlust (3 oder mehr Monate) jeglicher Ätiologie, einseitig oder beidseitig (Hörschärfe: Flüstersprache unter 3 m), mit Ausnahme des fehlenden Gehörs, ausgeprägter und erheblich ausgeprägter Schwerhörigkeit (Taubheit und III , IV Grad des Hörverlusts) von Personen, die eine Berufsausbildung absolviert haben, einschließlich einer Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Ausführung von Arbeiten“;

e) In Nummer 13 ist in der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ Nummer 15 wie folgt anzugeben:
„15) Anhaltender Hörverlust (3 oder mehr Monate) jeglicher Ätiologie, einseitig und beidseitig (Hörschärfe: Flüstersprache von mindestens 3 m), mit Ausnahme des fehlenden Gehörs, ausgeprägter und signifikant ausgeprägter Schwerhörigkeit (Taubheit u III, IV Grad des Hörverlusts) »;

f) In Absatz 27.1 ist in der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ Unterabsatz 21 wie folgt anzugeben:
„21) Vollständige Taubheit auf einem Ohr (Hörschärfe: Umgangssprache auf dem anderen Ohr weniger als 3 m, Flüstersprache weniger als 1 m oder Umgangssprache auf beiden Ohren weniger als 2 m einmal im Jahr), mit Ausnahme der Schwerhörigkeit, ausgeprägte und deutlich ausgeprägte Schwerhörigkeit (Taubheit und Schwerhörigkeit III, IV)) ";

h) In Ziffer 27.2 wird in der Spalte „Zusätzliche medizinische Kontraindikationen“ Ziffer 2 für ungültig erklärt.

Verordnung des Gesundheitsministeriums des Vereinigten Königreichs vom 06.09.2016 Nr. 01-05/801 „Zu Änderungen der Zusammensetzung der Kommission zur Überprüfung von Dokumenten zur Bereitstellung einer einmaligen Ausgleichszahlung an medizinisches Personal unter 50 Jahren Jahre. »

GESUNDHEITSMINISTERIUM DER REGION STAVROPOL

Über Änderungen der Kommission zur Prüfung von Dokumenten über die Bereitstellung einer einmaligen Ausgleichszahlung an medizinisches Personal unter 50 Jahren mit Hochschulbildung, das 2016 eingetroffen ist, um in der ländlichen Siedlung des Stawropol-Territoriums zu arbeiten, oder der Arbeiterdorf oder Stadtdorf oder zur ARBEIT IN EINER LÄNDLICHEN SIEDLUNG DER REGION STAWROPOL ODER EINEM ARBEITENDEN DORF ODER EINEM DORF STÄDTISCHEN TYPS AUS EINER ANDEREN SIEDLUNG, DIE DURCH VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS DER REGION STAWROPOL VOM 23. MÄRZ GENEHMIGT WURDE, 2016 Nr. 30-05/01-0

Im Zusammenhang mit der Umverteilung Offizielle Pflichten in der Personal- und Bildungsabteilung medizinische Einrichtungen Gesundheitsministerium des Stawropol-Territoriums Ich bestelle:

1. In die Zusammensetzung der Kommission zur Prüfung von Dokumenten über die Bereitstellung einer pauschalen Entschädigungszahlung an medizinische Arbeitnehmer unter 50 Jahren aufnehmen, die haben Hochschulbildung die im Jahr 2016 eingereist sind, um in einer ländlichen Siedlung in der Region Stawropol oder einer Arbeitssiedlung oder einer Siedlung städtischen Typs zu arbeiten, oder die zur Arbeit in eine ländliche Siedlung in der Region Stawropol oder eine Arbeitssiedlung oder eine städtische Typ Siedlung aus einer anderen Siedlung, genehmigt durch Anordnung des Gesundheitsministeriums des Territoriums Stawropol vom 23. März 2016 Nr. 01-05 / 130 "Über einige Maßnahmen zur Durchführung einmaliger Maßnahmen im Jahr 2016 Ausgleichszahlungen bestimmte Kategorien medizinisches Personal» Folgende Änderungen:

1.1. Von der Provision ausschließen Grin A.V.

1.2. Nehmen Sie Valentina Sergeevna Vashchenko, eine führende Spezialistin in der Abteilung für Personalarbeit und pädagogische medizinische Einrichtungen des Gesundheitsministeriums der Region Stawropol, als Sekretärin der Kommission in die Kommission auf.

2. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

3. Ich behalte mir die Kontrolle über die Ausführung dieses Auftrags vor.

In Übereinstimmung mit Unterabsatz 5.2.100.91 der Verordnung über das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 321 (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2004, N 28 , Art. 2898; 2005, N 2, 162; 2006, N 19, Punkt 2080; 2008, N 11 (1 Stunde), Punkt 1036; N 15, Punkt 1555; N 23, Punkt 2713; N 42, Punkt 4825; N 46, Pos. 5337; N 48, Pos. 5618; 2009, N 2, Pos. 244; N 3, Pos. 378; N 6, Pos. 738; N 12, Pos. 1427, 1434; N 33, Pos. 4083 4088; N 43, Artikel 5064; N 45, Artikel 5350; 2010, N 4, Artikel 394; N 11, Artikel 1225; N 25, Artikel 3167; N 26, Artikel 3350; N 31, Ich bestelle:

Genehmigen Sie die Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höherer und sekundärer Berufsausbildung in Einrichtungen des Gesundheitswesens gemäß.

Registrierung N 21754

Laborgenetiker;

Labormykologe;

Arzt für manuelle Therapie;

Methodiker;

Neurologe;

Neurochirurg;

Neonatologe;

Nephrologe;

praktischer Arzt (Hausarzt);

Onkologe;

Kieferorthopäde;

HNO-Arzt;

Augenarzt;

Augenarzt-Prothetiker;

Pathologe;

Kinderarzt;

Stadt (Kreis) Kinderarzt;

lokaler Kinderarzt;

Schönheitschirurg;

Tauchmedizin Arzt;

Arzt für Rehabilitationsmedizin;

Hygieniker für Kinder und Jugendliche;

Lebensmittelhygieniker;

Arbeitsmediziner;

Arzt für Hygieneerziehung;

kommunaler Hygienearzt;

Physiotherapeut;

Arzt für medizinische und soziale Expertise;

allgemeiner Hygieniker;

Strahlenhygieniker;

Arzt für röntgenendovaskuläre Diagnostik und Behandlung;

Arzt für sanitäre und hygienische Laborforschung;

Arzt für Sportmedizin;

Aufnahmearzt;

Arbeitspathologe;

Psychiater;

lokaler Psychiater;

Kinderpsychiater;

Bezirkskinderpsychiater;

Jugendpsychiater;

jugendlicher Bezirkspsychiater;

Psychiater-Narkologe;

lokaler Psychiater-Narkologe;

Psychotherapeut;

Lungenarzt;

Radiologe;

Strahlentherapeut;

Rheumatologe;

Radiologe;

Reflexologe;

Sexualforscher;

Herz-Kreislauf-Chirurg;

Notfall-Arzt;

Statistiker;

Zahnarzt;

Kinderzahnarzt;

Zahnarzt-Orthopäde;

Zahnarzt-Therapeut;

Zahnarzt-Chirurg;

Gerichtsmediziner;

Sachverständiger für forensische Psychiatrie;

Audiologe-HNO-Arzt;

Audiologe-Prothetiker;

Therapeut;

jugendlicher Therapeut;

Bezirksarzt;

Arzt-Therapeut der medizinischen Abteilung des örtlichen Ladens;

Toxikologe;

Thoraxchirurg;

Traumatologe-Orthopäde;

Transfusiologe;

Arzt für Ultraschalldiagnostik;

Urologe;

Physiotherapeut;

Phthisiater;

Bezirksarzt;

Arzt für Funktionsdiagnostik;

der Chirurg;

Kieferchirurg;

Endokrinologe;

Endoskopiker;

Epidemiologe;

leitender Arzt der Station (Abteilung) für medizinische Notfallversorgung;

Oberarzt der Station (Abteilung) Notfallmedizinische Versorgung der Bergrettungseinheiten;

Schiffsarzt.

2. Apotheker:

angehender Apotheker;

Apotheker-Analytiker;

Apotheker-Technologe;

Oberinspektor.

3. Pflegepersonal:

Leiter der Feldscher-Geburtsstation - Sanitäter (Hebamme, Krankenschwester);

Leiter des Gesundheitszentrums - Sanitäter (Krankenschwester);

Produktionsleiter von Institutionen (Abteilungen, Abteilungen, Labors) der Zahnprothetik;

Zahnarzt;

Oberpfleger (Hebamme, Sanitäter, OP-Schwester, Zahntechniker);

Sanitäter;

Rettungssanitäter;

Krankenwagenfahrer;

Laborant (Medizinische Laborantin);

Sanitäter-Narkologe;

Sanitäter, um Krankenwagenanrufe entgegenzunehmen und an mobile Krankenwagenteams weiterzuleiten;

Zahnhygieniker;

Zahntechniker;

Ausbilder-Desinfektor;

Ausbilder für Hygieneerziehung;

Physiotherapie-Lehrer;

Laborassistent;

Krankenschwester;

Krankenschwester Anästhesist;

Krankenschwester eines Hausarztes (Hausarzt);

diätetische Krankenschwester;

Krankenschwester der medizinischen und sozialen Betreuung;

Stationsschwester (Wache);

Krankenpfleger;

Krankenschwester ankleiden;

kosmetische Krankenschwester;

Massage-Krankenschwester;

eine Krankenschwester, die Notrufe entgegennimmt und an mobile Krankenwagenteams weiterleitet;

Krankenpfleger für Physiotherapie;

Rehabilitationskrankenschwester;

Aufnahmekrankenschwester;

prozedurale Krankenschwester;

Sterilisationskrankenschwester;

Bezirkskrankenschwester;

medizinisches Desinfektionsgerät;

medizinischer Labortechniker;

medizinischer Optiker-Optometrist;

medizinischer Standesbeamter;

Medizinstatistiker;

Medizintechniker;

Operationsschwester;

Assistenz-Entomologe;

Radiologe.

4. Sanitäter:

leitender Apotheker;

Apotheker.

5. Medizinischer Nachwuchs:

Pflegehelferin;

Arzthelferin;

schwester der hausfrau.

6. Pharmazeutischer Nachwuchs:

Junior-Apotheker;

Packer;

Krankenschwester (Waschmaschine).

IV. Spezialisten mit höherer Berufsausbildung

1. Biologe.

2. Zoologe.

3. Ingenieur für technische Hilfsmittel der Behindertenrehabilitation.

4. Ausbilder-Methodologe in physiotherapeutischen Übungen.

5. Berater für die berufliche Rehabilitation von Behinderten.

6. Medizinischer Psychologe.

7. Medizinphysiker.

8. Berufsorientierungsfachkraft für Behinderte.

9. Fachkraft für Sozialarbeit.

10. Facharzt für Arbeitsphysiologie.

11. Ergonomiespezialist.

12. Forensischer Sachverständiger (Biochemiker, Genetiker, Chemiker).

13. Chemiker-Experte von Gesundheitseinrichtungen.

14. Sachkundiger Physiker für die Kontrolle von Quellen ionisierender und nichtionisierender Strahlung.

15. Embryologe.

16. Entomologe.

V. Fachkräfte mit mittlerer Berufsausbildung

1. Ausbilder für Ergotherapie.

2. Ausbilder der gewerblichen Ausbildung für Arbeiter der Massenberufe.

3. Sozialarbeiter.

4. Techniker für technische Mittel der Rehabilitation von Behinderten.

Anmerkungen:

1. Die Namen der Positionen des stellvertretenden Leiters der Gesundheitseinrichtung (Chefarzt, Direktor, Leiter, Chef, Manager) werden durch den Namen des Arbeitsbereichs ergänzt, den er leitet. Zum Beispiel „stellvertretender Chefarzt für medizinische Angelegenheiten“, „stellvertretender Chefarzt für die Arbeit mit dem Pflegepersonal“ usw.

2. Der Name der Position eines Arztes wird unter Berücksichtigung des Fachgebiets gebildet, in dem der Arbeitnehmer über die entsprechende Ausbildung und Arbeit verfügt, die dem Kreis seiner Aufgaben zugerechnet wird. Zum Beispiel „Arzt“.

3. Die Bezeichnungen der Stellen der Leiter von Gliederungseinheiten (Abteilungen, Abteilungen, Laboratorien, Ämter, Abteilungen usw.) werden durch die Bezeichnung der dem Profil der Gliederungsabteilung entsprechenden Stelle eines Arztes ergänzt. Zum Beispiel: "Der Leiter der chirurgischen Abteilung ist ein Chirurg."

4. In einer spezialisierten Einrichtung des Gesundheitswesens oder wenn in der Einrichtung des Gesundheitswesens eine entsprechende spezialisierte Unterabteilung vorhanden ist, wird die Bezeichnung der Stelle „Arzt der Aufnahmeabteilung“ um die Bezeichnung der Stelle eines Arztes der entsprechenden Fachrichtung ergänzt. Zum Beispiel "der Arzt der Notaufnahme - der Arzt der medizinischen Notfallversorgung".

5. Die Namen der von Frauen besetzten Positionen „Geburtshelfer“, „Krankenschwester“, „Packer“ lauten jeweils: „Hebamme“, „Krankenschwester“, „Packer“; und der Name der von Männern besetzten Position "Krankenschwester" heißt - "medizinischer Bruder (Krankenschwester)".

_____________________________

* Für Fachärzte, die vor dem 1. Oktober 1999 für diese Stelle eingestellt wurden, bleibt die Berufsbezeichnung „Laborarzt“ erhalten.

Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 25. Juli 2011 N 801n „Über die Genehmigung der Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höherer und sekundärer Berufsausbildung in Gesundheitseinrichtungen“

Registrierung N 21754

Diese Verordnung tritt 10 Tage nach dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Dokumentenübersicht

Die Nomenklatur der Positionen von medizinischem und pharmazeutischem Personal und Spezialisten mit höherer und sekundärer Berufsausbildung in Einrichtungen des Gesundheitswesens wurde genehmigt.

Die Nomenklatur umfasst die folgenden Gruppen von Positionen. Leiter von Institutionen. Leiter von strukturellen Unterabteilungen (Abteilungen, Abteilungen, Labors, Büros, Abteilungen usw.). Medizinisches und pharmazeutisches Personal (Ärzte, Apotheker, mittlere u Nachwuchskräfte). Spezialisten mit höherer Berufsausbildung. Fachkräfte mit mittlerer Berufsausbildung.

Für Fachärzte, die vor dem 1.10.1999 aufgenommen wurden, bleibt die Bezeichnung Laborantin bzw. Laborant erhalten.

Es ist zu beachten, dass die frühere Nomenklatur aufgrund der Einführung neuer Lohnsysteme anstelle des UTS zum 1. Januar 2008 ungültig wurde.

Ich möchte mich bei den Leuten bedanken, die diese Arbeit direkt durchgeführt haben - den Spezialisten D. A. Tolmachev, V.E. Andrusov und stellvertretender Leiter der Abteilung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation N.A. Kostenko. Besonderer Dank für die Unterstützung unserer Bemühungen bei der Entwicklung und Annahme von Änderungen der Verordnung Nr. 302n Allrussische Gesellschaft der Gehörlosen äußert sich zu Nikolai Arkadievich Daihes, leitender freiberuflicher Hals-Nasen-Ohrenarzt des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation, Direktor des Bundes öffentliche Einrichtung « Wissenschaftliches klinisches Zentrum Hals-Nasen-Ohrenheilkunde FMBA Russlands. Alles war sehr schwierig, aber sie haben verstanden, wie wichtig es für uns war, und alles getan, um den Prozess der Annahme dieses Dokuments zu beschleunigen. Wir machen Sie auf die Stellungnahme des VOG zur Neuordnung aufmerksam. Kommentar zum Erlass des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 5. Dezember 2014 Nr. 801n, registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 3. Februar 2015 unter der Registrierungsnummer 35848 302n, wonach eine Reihe von medizinische Kontraindikationen für Personen mit Hörbehinderung werden aus der Liste der Werke gestrichen, nämlich: Produktionsfaktoren: - Allgemeine Vibration (Absatz 3.4.2. Anhang Nr. 1 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); - Industrielärm an Arbeitsplätzen mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen, an denen technologische Geräte vorhanden sind, die eine Lärmquelle darstellen (Abschnitt 3.5. Anhang Nr. 1 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April , 2011 Nr. 302n); - Infraschall (Abschnitt 3.7. Anhang Nr. 1 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n) - in Abschnitt 3.7. Infraschall schloss alle medizinischen Kontraindikationen im Zusammenhang mit einer Hörbehinderung aus; - Arbeiten, die unter Verwendung von Isoliermaterial durchgeführt werden einzelne Fonds Schutz- und Filtergasmasken mit Vollgas Vorderteil(Abschnitt 13. Anhang Nr. 2 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); 2) Auch nicht medizinische Kontraindikationen Schwerhörigkeit, Schwerhörigkeit und Schwerhörigkeit (Schwerhörigkeit und Schwerhörigkeit III, IV) bei Personen, die eine Berufsausbildung absolviert haben, einschließlich einer Ausbildung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung - für folgende Tätigkeiten und Berufe: - Arbeiten in der Höhe, Kletterarbeiten sowie Arbeiten an und Wartung von Hebekonstruktionen (Abschnitt 1. Anhang Nr. 2 zur Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); - Instandhaltung und Instandsetzung bestehender elektrischer Anlagen mit einer Spannung von 42 V und mehr AC, 110 V und mehr DC, sowie Installation, Inbetriebnahme, Prüfung und Messung in diesen elektrischen Anlagen (Ziffer 2. Anlage Nr. 2 zur Verfügung vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); - Arbeiten in besonderen geografischen Regionen mit erheblicher Entfernung von den Arbeitsstätten von spezialisierten medizinischen Einrichtungen medizinische Versorgung(Abschnitt 2. Anhang Nr. 2 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); - Arbeiten, die direkt an maschinellen Einrichtungen mit offenen beweglichen (rotierenden) Konstruktionselementen (Drehmaschinen, Fräs- und andere Maschinen, Stanzpressen usw.) ausgeführt werden; 3) Schwerhörigkeit, Schwerhörigkeit und Schwerhörigkeit (Schwerhörigkeit und Schwerhörigkeit Grad III, IV) sind keine Kontraindikationen für Arbeiten am Führen von Landfahrzeugen der Kategorien A, A1, B, B1, BE. In diesem Fall muss die Prüfung einmal jährlich durchgeführt werden.

Ich möchte mich bei den Leuten bedanken, die diese Arbeit direkt durchgeführt haben - den Spezialisten D. A. Tolmachev, V.E. Andrusov und stellvertretender Leiter der Abteilung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation N.A. Kostenko. Die Allrussische Gesellschaft der Gehörlosen spricht Nikolai Arkadievich Daihes, freiberuflicher Chefarzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation, Direktor des Bundesstaates, besondere Dankbarkeit für die Unterstützung unserer Bemühungen bei der Entwicklung und Annahme von Änderungen der Verordnung Nr. 302n aus Institution "Wissenschaftliches und klinisches Zentrum für Otorhinolaryngologie der FMBA Russlands". Alles war sehr schwierig, aber sie haben verstanden, wie wichtig es für uns war, und alles getan, um den Prozess der Annahme dieses Dokuments zu beschleunigen. Wir machen Sie auf die Stellungnahme des VOG zur Neuordnung aufmerksam. Kommentar zur Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 5. Dezember 2014 Nr. 801n, registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 3. Februar 2015 unter der Registrierungsnummer 35848 302n, in Übereinstimmung mit der eine Nummer von medizinischen Kontraindikationen für Personen mit Hörbehinderung aus der Liste der Arbeiten entfernt werden, nämlich: Faktoren: - Allgemeine Vibrationen (Absatz 3.4.2. Anhang Nr. 1 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April, 2011 Nr. 302n); - Industrielärm an Arbeitsplätzen mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen, an denen technologische Geräte vorhanden sind, die eine Lärmquelle darstellen (Abschnitt 3.5. Anhang Nr. 1 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April , 2011 Nr. 302n); - Infraschall (Abschnitt 3.7. Anhang Nr. 1 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n) - in Abschnitt 3.7. Infraschall schloss alle medizinischen Kontraindikationen im Zusammenhang mit einer Hörbehinderung aus; - Arbeiten, die unter Verwendung von isolierender persönlicher Schutzausrüstung und Filtergasmasken mit vollem Gesicht durchgeführt werden (Abschnitt 13. Anhang Nr. 2 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); 2) Auch Schwerhörigkeit, schwere und hochgradige Schwerhörigkeit (Taubheit und Schwerhörigkeit III, IV) bei Personen, die eine Berufsausbildung, einschließlich einer Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, durchlaufen haben, sind keine medizinischen Kontraindikationen - zu den folgende Tätigkeiten und Berufe: - Höhenarbeiten, Steeplejack-Arbeiten, sowie Arbeiten an und Wartung von Hubwerken (Ziffer 1. Anhang Nr. 2 zum Erlass des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung vom 12. April 2011 Nr. 302n); - Instandhaltung und Instandsetzung bestehender elektrischer Anlagen mit einer Spannung von 42 V und mehr AC, 110 V und mehr DC, sowie Installation, Inbetriebnahme, Prüfung und Messung in diesen elektrischen Anlagen (Ziffer 2. Anlage Nr. 2 zur Verfügung vom Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); - Arbeiten in besonderen geografischen Regionen mit erheblicher Entfernung von medizinischen Einrichtungen, die eine spezialisierte medizinische Versorgung anbieten (Abschnitt 2. Anhang Nr. 2 zum Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 12. April 2011 Nr. 302n); - Arbeiten, die direkt an maschinellen Einrichtungen mit offenen beweglichen (rotierenden) Konstruktionselementen (Drehmaschinen, Fräs- und andere Maschinen, Stanzpressen usw.) ausgeführt werden; 3) Schwerhörigkeit, Schwerhörigkeit und Schwerhörigkeit (Schwerhörigkeit und Schwerhörigkeit Grad III, IV) sind keine Kontraindikationen für Arbeiten am Führen von Landfahrzeugen der Kategorien A, A1, B, B1, BE. In diesem Fall muss die Prüfung einmal jährlich durchgeführt werden.

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