Wartungsvertrag für die Ausrüstung. Wartungsvertrag

An technischer Service Geräte-Nr. ______

Vertreten durch ________________________________________________________________, handelnd auf der Grundlage von ________________________________, im Folgenden bezeichnet als Kunde, einerseits und Slavyane Company“, , handelnd auf der Grundlage der Charta, im Folgenden als bezeichnet Testamentsvollstrecker haben hingegen eine Vereinbarung wie folgt geschlossen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1. Das Thema hiervon Vereinbarungen ist eine Reihe von Wartungsarbeiten _______________________________________________________ weiter im Text Ausrüstung.

1.2. Kunde befiehlt, und Testamentsvollstreckerübernimmt die Verpflichtung, komplexe Wartungsarbeiten termingerecht und qualitativ hochwertig durchzuführen Ausrüstung Kunde auf der Grundlage des Antrags des Kunden (Anlage Nr. 2), der Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

1.3. Es werden Wartungsarbeiten durchgeführt Künstler auf dem Territorium Kunde oder in ein anderes Gebiet auf gesonderte Anweisung Kunde.

2. PFLICHTEN DER PARTEIEN

2.1.Testamentsvollstrecker verpflichtet sich, die Arbeiten gemäß den Anforderungen der Betriebs- und Reparaturdokumentation, Betriebsanleitungen, Pässe zu organisieren und durchzuführen Ausrüstung und das Wartungsprogramm (Anhang), das integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Die Fristen und der Arbeitsplan sind in Anhang Nr. 1 festgelegt.

2.2. Testamentsvollstrecker sorgt für die rechtzeitige Entsendung von Spezialisten Zum Kunden um die im Antrag enthaltenen Arbeiten auszuführen, informieren Zum Kunden spätestens 5 Tage vor Arbeitsbeginn die Zusammensetzung der entsandten Fachkräfte und Anforderungen an eine effektive Arbeitsorganisation.

2.3. Arbeiten, die nicht im Anhang enthalten sind, sich aber auf die Fehlerbehebung beziehen Ausrüstung durch Unfälle, Ausfälle oder Störungen entstehen Künstler aufgrund einer Bewerbung (Brief, E-Mail, Telefonnachricht) Kunde gegen Gebühr. Im Antrag müssen das Modell, der Typ, die Seriennummer, die Art der Fehlfunktion und die Nutzungsdauer angegeben sein. Ausrüstung

2.4.Testamentsvollstrecker hat das Recht, bei Diagnose und Reparatur die Lieferung der Ausrüstung an eine Reparaturwerkstatt zu verlangen Ausrüstung nur in einer stationären Servicewerkstatt möglich. Lieferung Ausrüstung erfolgt auf Kosten von Kunde.

2.5. Kunde verpflichtet sich, die gemäß Ziffer 3.4 erbrachten Leistungen abzunehmen und ordnungsgemäß zu vergüten.

2.6. Kunde verpflichtet sich zur Ausbeutung Ausrüstung gemäß den behördlichen Anforderungen - technische Dokumentation, Reisepass und Bedienungsanleitung, Protokoll über Betriebszustand und Betriebsarten führen Ausrüstung und stellen Sie es zur Verfügung Zum Darsteller zur Erstellung von Aufzeichnungen über durchgeführte Arbeiten. Einträge im Tagebuch werden bei der Erstellung der Arbeitsabnahmebescheinigung (Anlage) berücksichtigt.

2.7.Kunde verpflichtet sich, Fachkräfte zu organisieren und bereitzustellen Künstler Zugang zum Unternehmensgebiet, die Fähigkeit, effektiv zu bedienen Ausrüstung, filmen oder fotografieren, Arbeitswerkzeuge, Geräte und Reparaturelemente ein- und ausbringen.

2.8. Im Falle eines Scheiterns Kunde zu Beginn oder während des Produktionsprozesses, Installation und Installationsanforderungen Ausrüstung, Anforderungen und Betriebsvorschriften, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften, Testamentsvollstrecker hat das Recht, die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten mit der vereinbarten Einführung zu verschieben KundeÄnderungen am Antrag und zusätzliche Besuche von Spezialisten auf der Website Kunde gegen Gebühr, entsprechend dem bestehenden Tarif Künstler.

2.9 Nach Abschluss Vereinbarungen Die Parteien können zusätzliche Bedingungen vereinbaren, die die Besonderheiten der Arbeit und die besondere Beziehung zwischen den Parteien widerspiegeln.

2.10. Testamentsvollstrecker weist den Vertreter an Kunde zu Fragen der Einhaltung der Betriebsregeln von Geräten.

3. KOSTEN- UND ZAHLUNGSVERFAHREN

3.1. Kosten der durchgeführten Arbeiten und Dienstleistungen Künstler für Wartung und Reparatur Ausrüstung, ist verhandelbar und wird anhand der Gruppe der Reparaturkomplexität bestimmt Ausrüstung, Bedingungen und Intensität seines Betriebs sowie Abgelegenheit Ausrüstung vom Servicecenter Künstler.

3.2. Arbeitskosten und Fehlerbehebungsdienste Ausrüstung durch Unfälle, Ausfälle oder Störungen verursachten Störungen sowie durch Verstöße verursachte Störungen zu beseitigen Kunde Regeln und Anforderungen für den Betrieb Ausrüstung, festgestellt wird Künstler und werden bezahlt Kunde auf der Grundlage von bilateralen Abnahmebescheinigungen der abgeschlossenen Arbeiten erstellt Künstler zusammen mit Kunde nach Abschluss dieser Arbeiten. Die Kosten hierfür sind nicht im Arbeitsaufwand enthalten Vereinbarung Die Zahlung für diese sowie für Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile erfolgt zusätzlich innerhalb von drei Bankarbeitstagen ab dem Datum der Bereitstellung der Rechnung zur Zahlung. Zahlungsart – bargeldlose Zahlung durch Überweisung auf ein Bankkonto Künstler.

3.3. Der Auftragnehmer ist kein Mehrwertsteuerzahler gemäß Artikel 346.12 und 346.13 des Kapitels 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Mitteilung über die Möglichkeit der Nutzung eines vereinfachten Besteuerungssystems Nr. 000/1937045 vom 01.01. 2001).

3.4. Bezahlung der bisherigen Leistungen Vereinbarung erfolgt durch Überweisung auf ein Girokonto Künstler 100 % des Vorauszahlungsbetrags innerhalb von fünf Bankarbeitstagen ab Ausstellungsdatum der Zahlungsdokumente Künstler für die Wartung gemäß Anlage Nr. 1 hiervon Vereinbarung.

4. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN UND VERFAHREN ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

4.1. Testamentsvollstrecker ist für die Qualität und Terminierung der Wartungsarbeiten verantwortlich Ausrüstung, für die korrekte Ausführung der Unterlagen zur durchgeführten Wartung.

4.2. Kunde ist für den Betrieb verantwortlich Ausrüstung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der behördlichen und technischen Dokumentation, Reisepass Ausrüstung und Betriebsanleitung, zur Protokollierung der Betriebszustände und Betriebsarten Ausrüstung, um Bedingungen für die Organisation des Wartungsprozesses zu schaffen.

4.3. Jede Seite der Gegenwart Vereinbarungen, das seinen Verpflichtungen aus nicht nachgekommen ist Vereinbarung

oder wer sie unsachgemäß ausgeführt hat, haftet dafür,

bei Vorliegen von Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Keine Schuld wegen Nichterfüllung

oder unsachgemäße Ausführung Verpflichtungen gemäß Vereinbarung, wird nebenbei bewiesen

gegen Pflichten verstoßen.

4.4. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch die Parteien

tragen die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehene Verantwortung. Kontroverse

Streitigkeiten zwischen den Parteien werden nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren gelöst.

5. HÖHERE GEWALT

5.1. Die Parteien haben das Recht, die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verschieben Vereinbarung, wenn es sich um Umstände höherer Gewalt (Unfall, Feuer, Überschwemmung oder Erdbeben, Aufruhr, Militäreinsätze usw.) oder andere Notfälle handelt, die nach der Unterzeichnung dieses Vertrages eingetreten sind Vereinbarungen und unabhängig vom Willen der Parteien.

5.1. Die Partei, für die es unmöglich ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen Vereinbarung, muss der anderen Partei den Beginn und die Dauer derartiger Umstände unverzüglich mitteilen.

5.2. Fristen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag Vereinbarung werden im Verhältnis zu der Zeit verschoben, in der die Umstände höherer Gewalt eingetreten sind. Wenn diese Umstände länger als 3 (drei) Monate andauern, haben die Parteien das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, und keine Partei hat das Recht, von der anderen Partei Schadensersatz für etwaige Verluste zu verlangen.

6. VERTRAGSZEIT. ANDERE BEDINGUNGEN

6.1. Die Vereinbarung tritt ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2015 und im Hinblick auf gegenseitige Vergleiche bis zu deren vollständigen Abschluss.

6.2 Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ist gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation oder nach Vereinbarung der Parteien möglich.

6.3. Die Vereinbarung wird in zwei Kopien mit gleicher Rechtskraft erstellt, eine für jede Partei.

7. ADRESSEN UND DATEN DER PARTEIEN

Direktor

Slawen"

Direktor

„__“ _____________ 2015

„__“ _____________ 2015

Anwendung

Zur Vereinbarung Nr._____ vom ________

Wartungsprogramm _______________________

Arbeitsbeschreibung

Alle 1000 Betriebsstunden oder alle zwei Jahre

Kühlmittelwechsel

Ablassen des Sedimentwassers im Kraftstofftank (Kraftstoffhahn)

Überprüfung des Elektrostarters

Reinigung der Kühlerzellen

Antriebsriemen austauschen

Austausch des Kraftstofffilters

Motoröl wechseln

Austausch des Ölfilters

Austausch des Luftfilters

Elektrische Anschlüsse prüfen

Ziehen von Gewindeverbindungen

Überprüfung der Funktion (Test) des Bedienfelds und des ATS-Panels

Steuerung der Leistungsparameter von Kraftwerken

Transportkosten

Kosten für Verbrauchsmaterialien

Kosten der durchgeführten Arbeiten

GESAMTE Wartungskosten

Anwendung

Zur Vereinbarung Nr._____ vom ________

Anwendung

für die Reparatur von Geräten

1. Name Ausrüstung Marke_________________ Modell ______________ Seriennummer_______________

Kaufdatum______________________________

2. Name der Organisation

3. Anschrift, Angaben zur Organisation, Kontaktperson, Telefon:

____________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

4. Gerätestandort, Adresse: ___________________________________________________________________________

6. Datum der Inbetriebnahme _____________, Organisation, die die Inbetriebnahmearbeiten durchgeführt hat ___________________________________________________

___________________________________________________________________________

7. Datum der letzten T.O./Reparatur _________________, Organisation, die die T.O./Reparaturarbeiten durchgeführt hat_________________________________________________

___________________________________________________________________________

(Name, Adresse, Telefon)

8. Grund der Kontaktaufnahme:______________________________________________________________

____________________________________________________________________________

9. Verfügbarkeit technischer Ausrüstung. Dokumentation__________________________________________________________

____________________________________________________________________________

(Garantiekarte, Bedienungsanleitung, Diagramme usw.)

10. Zusätzliche Informationen________________________________________________ _______________________________________________________________________________

Antragsdatum ____________

Unterschrift des Kunden ______________ (___________________________)

Vereinbarung

für die Reparatur und Wartung von Geräten

_______________ „___“ ___________ 201__

_____________________ , im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, vertreten durch __________________________, handelnd auf der Grundlage von ___________________ einerseits und _______________________________ ,
Im Folgenden „Kunde“ genannt, hat die Person ______________________________, die auf der Grundlage von ___________________ handelt, diesen Vertrag hingegen wie folgt abgeschlossen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1. Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung, Einrichtung, Anpassung der Druckerhardware, Computerausrüstung Und lokales Netzwerk in Anhang Nr. 1 dieser Vereinbarung aufgeführt, die ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

1.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien und Komponenten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und zur Reparatur der Geräte.

1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die in den Ziffern 1.1-1.2 genannten Leistungen und Materialien in der in Ziffer 4 dieser Vereinbarung festgelegten Weise zu bezahlen.

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER ARBEIT

2.1. Die Wartung der Ausrüstung im Rahmen des Vertrags umfasst die folgenden Arten von Arbeiten:

  • Prävention (geplante Wartungs- und Reparaturarbeiten);
  • laufende Reparaturen (außerplanmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten);
  • Einrichtung von Geräten (Arbeiten im Rahmen vorbeugender Wartung oder routinemäßiger Reparaturen);
  • Outcalls;
  • dringender Wartungsauftrag (jede Art von Arbeit, die aufgrund ihrer Produktionsnotwendigkeit oder der Unmöglichkeit, sie in der vorgeschriebenen Weise auszuführen, nicht aufgeschoben werden kann, nachts, an Wochenenden oder Feiertagen ausgeführt wird)

2.2. Geräte werden zur Wartung nur nach vorbeugenden und notwendigen Reparaturarbeiten angenommen, mit Ausnahme neuer Geräte.

2.3. Die Wartung der Ausrüstung erfolgt durch den Auftragnehmer auf Abruf des Kunden.

2.4. Der Auftragnehmer beginnt innerhalb von 1 (einem) Tag nach Eingang der Aufforderung mit der Durchführung der Reparaturarbeiten. In Ermangelung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien kann die Frist im Einvernehmen der Parteien geändert werden.

2.5. Der Transport der Ausrüstung zur Reparaturstelle erfolgt sowohl mit den Kräften und Mitteln des Auftragnehmers als auch mit den Kräften und Mitteln des Kunden, wie im Einzelfall vereinbart.

2.6. Der Transport der Kartuschen zur Wiederbefüllung oder Restaurierung erfolgt durch den Kunden.

2.7. Nach Abschluss der Arbeiten wird ein „Zertifikat über die abgeschlossenen Arbeiten“ unterzeichnet, das eine Liste der durchgeführten Arbeiten und der installierten oder ersetzten Komponenten oder Verbrauchsmaterialien sowie die für die Arbeit aufgewendete Zeit enthält. Wenn die unbegründete Weigerung des Kunden, die Arbeitsabschlussbescheinigung zu unterzeichnen, zu einer Verzögerung der Lieferung der Arbeiten führt, geht das Risiko einer zufälligen Beschädigung der gewarteten Ausrüstung ab dem Datum auf den Kunden über, an dem die Arbeitsabschlussbescheinigung hätte unterzeichnet werden müssen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterzeichnung der Leistungsbescheinigung (Abnahme der erbrachten Leistung) innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Vorlage der Bescheinigung zur Unterschrift beim Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.

2.8. Die Zahlung für einen dringenden Wartungsanruf erfolgt zum doppelten Preis.

2.9. Die Zahlung für neue Geräte, Verbrauchsmaterialien und Komponenten (SPTA) zum Ersatz fehlerhafter Geräte erfolgt zusätzlich durch den Kunden und ist nicht in den Servicekosten im Rahmen des Vertrags enthalten.

2.10. Die Lieferung neuer Geräte und Materialien erfolgt standardmäßig innerhalb von 7 bis 14 Tagen und unter bestimmten Bedingungen gemäß den vom Auftragnehmer in den Zahlungsrechnungen festgelegten und mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen.

3. PFLICHTEN DER PARTEIEN

3.1. Der Kunde ist verpflichtet:

  • die erbrachten Dienstleistungen innerhalb des in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zeitrahmens und in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise anzunehmen und zu bezahlen;
  • die Personen identifizieren, die für den Betrieb der Ausrüstung verantwortlich sind;
  • Erstellen Sie ein „Anrufprotokoll“ und verfolgen Sie dessen Fertigstellung.
  • mit vom Auftragnehmer empfohlenen Verbrauchsmaterialien arbeiten;
  • bei den ersten Anzeichen eines Geräteausfalls den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen;
  • alle vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten mit der Unterzeichnung der entsprechenden Bescheinigungen über die abgeschlossenen Arbeiten annehmen;
  • dem Servicetechniker des Auftragnehmers Zugang zur Ausrüstung des Kunden gewähren.
  • Gewährleistung der Konsistenz der Anrufe, wenn es mehr als eine verantwortliche Person gibt.

3.2. Der Darsteller ist verpflichtet:

  • die in dieser Vereinbarung festgelegten Arbeitsbedingungen einhalten;
  • sofort auf die Anrufe des Kunden reagieren;
  • den Kunden im Voraus über die Notwendigkeit des Austauschs von Ersatzteilen informieren;
  • einen Mindestbestand an Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen für die zu wartenden Geräte vorzuhalten;

3.3. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Arbeitsqualität der Geräte, bei Verwendung von nicht vom Auftragnehmer empfohlenen Verbrauchsmaterialien, für Informationen auf der Festplatte, bei physischer Zerstörung der Festplattenoberfläche, bei falscher Low-Level-Formatierung, bei Viren Programme werden erkannt, sowie bei der Verwendung von Geräten mit Knoten, Blöcken, Teilen, deren Lebensdauer erschöpft ist.

3.4 Der Kunde kann im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer neue Geräte, die sich im Lager des Auftragnehmers befinden, vor der Zahlung für einen Zeitraum von höchstens drei Tagen reservieren. Erfolgt keine Zahlungsbestätigung per Zahlungsanweisung, wird die Reserve ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bedingungslos eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, die reservierten und bezahlten Produkte spätestens drei Tage nach Eingang des Geldes auf dem Bankkonto des Auftragnehmers zu erhalten oder den Lieferservice des Auftragnehmers zu nutzen. Nach Ablauf der Reservierungsfrist werden die Produkte aus der Reserve entfernt und der Auftragnehmer ist nicht für deren rechtzeitige Lieferung verantwortlich. Der Kunde hat das Recht, mit dem Auftragnehmer längere Reservierungsfristen zu vereinbaren.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Der monatliche Zahlungsbetrag im Rahmen dieser Vereinbarung beträgt __________ Rubel (____________________) einschließlich Mehrwertsteuer.

4.2. Die Zahlung im Rahmen des Vertrags kann sich aufgrund von Änderungen der Materialpreise, der Zahlungsbedingungen und der Entstehung anderer Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag ändern, worüber der Kunde 30 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist informiert wird.

4.3. Die Zahlung im Rahmen der Vereinbarung erfolgt auf Rechnungsbasis per Überweisung Geld auf das Bankkonto des Auftragnehmers.

4.4. Wenn die Zahlung des Kunden mehr als 14 Tage überfällig ist, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen.

4.5. Im Falle einer Verzögerung der Zahlung aus dem Vertrag ist der Kunde verpflichtet, dies dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen.

5. GARANTIE

5.1. Der Auftragnehmer garantiert eine qualitativ hochwertige Wartung und Reparatur der Ausrüstung innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen, vorbehaltlich der Einhaltung der vom Auftragnehmer empfohlenen Betriebsregeln durch den Kunden.

5.2. Die Gewährleistung des Auftragnehmers gilt unter der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter des Auftraggebers die in den Begleitdokumenten zum Gerät (Bedienungsanleitung) dargelegten Grundregeln einhalten.

5.3. Bei mangelhafter Arbeitsqualität verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf eigene Kosten für eine Wiederholung zu sorgen.

5.4. In den folgenden Fällen unterliegt das Gerät nicht der Garantieleistung:

  • Vorhandensein mechanischer Schäden bei unachtsamer Handhabung;
  • Verstöße gegen Betriebsvorschriften;
  • wenn das Gerät von einer nicht vom Auftragnehmer autorisierten Person geöffnet oder repariert wurde.

5.5. Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien.

6. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG

6.1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und ist gültig, bis die Parteien ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung vollständig erfüllen.

6.2. Die Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung beträgt „___“ ___________ 201__ bis „___“ ___________ 201__. Liegt bei Vertragsende keine schriftliche Kündigung vor, gilt die Vereinbarung als um die nächste Laufzeit verlängert.

6.3. Der Vertrag kann einseitig gekündigt werden, wenn ein grober Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, wenn der Kunde sich der Unterzeichnung der Abschlussbescheinigung entzieht und die Zahlung der Rechnung länger als 14 Tage in Verzug gerät, während die andere Partei dies tun muss spätestens 30 Tage lang schriftlich mitzuteilen.

6.4. Die Kündigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von ihren finanziellen Verpflichtungen und der endgültigen gegenseitigen Vereinbarung.

6.5. Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung werden durch schriftliche Vereinbarung der Parteien auf Dritte übertragen.

6.6. In Fällen, die in dieser Vereinbarung nicht vorgesehen sind, orientieren sich die Parteien an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

6.7. Die Haftung der Parteien richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

6.8. Der Vertrag wird in zwei Exemplaren mit gleicher Rechtskraft erstellt, eines für jede der Parteien.

7. HÖHERE GEWALT

7.1. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese Nichterfüllung eine Folge von Umständen höherer Gewalt ist, die nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind, und infolge außergewöhnlicher Ereignisse, deren Eintritt die Partei verursacht hat Vertragsverletzungen ganz oder teilweise nicht vorhersehbar waren und durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden konnten.

7.2. Der Eintritt von Umständen höherer Gewalt führt im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien zu einer Verlängerung der Ausführungsfrist dieser Vereinbarung um die Dauer der Gültigkeit dieser Umstände.

7.3 Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, beschließen die Parteien, die Ausführung dieses Vertrages aufzuschieben oder ihn zu kündigen.

7.4 Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Verzögerung oder Nichtlieferung von Produkten aufgrund eines Verschuldens des Herstellers.

7. EINZELHEITEN DER PARTEIEN

TESTAMENTSVOLLSTRECKER

KUNDE

Anhang Nr. 1 zur Vereinbarung Nr.

Spezifikation der wartungspflichtigen Geräte

Nein. p.P.

Name

Wartungskosten pro Monat

GESAMT, reiben.

AUFTRAGNEHMER ____________________________ KUNDE __________________________

Wartung der Ausrüstung in einer auf der Grundlage handelnden Person, im Folgenden „ Kunde„, einerseits und bei der auf der Grundlage handelnden Person, im Folgenden „ Testamentsvollstrecker„Andererseits haben, im Folgenden „Parteien“ genannt, diese Vereinbarung geschlossen, im Folgenden „ Vereinbarung", zu folgenden Themen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1. Gemäß den Vertragsbedingungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, im Auftrag des Kunden Wartungsdienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“ genannt) für Geräte (im Folgenden „Geräte“ genannt) zu erbringen, und der Kunde verpflichtet sich dazu zahlen die folgenden Dienste: . Ausrüstung: .

1.2. Der Auftrag des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer schriftlich übermittelt und vom Auftragnehmer genehmigt. Sollte die Erfüllung der Aufgabe des Auftraggebers nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies innerhalb von Werktagen mitzuteilen.

1.3. Die Gerätewartung umfasst folgende Leistungen:

1.3.1. Vorbereitung und Inbetriebnahme von Geräten;

1.3.2. Durchführung des vorgeschriebenen Arbeitsumfangs Vorsorgeuntersuchung und Reparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens;

1.3.3. Beseitigung möglicher Mängel und Austausch defekter Teile;

1.3.4. technische Unterweisung bei der Inbetriebnahme sowie bei der Wartung und Nutzung des Gerätes;

1.3.5. Inspektion bis zu einem gewissen Grad mit einer bestimmten Häufigkeit;

1.3.6. geplanter Austausch von Teilen je nach Zustand und Betriebszeit;

1.3.7. Durchführung aktueller und größerer Reparaturen;

1.3.8. Lieferung von Ersatzteilen.

1.4. Bei Bedarf ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte mit der erforderlichen Qualifikation beizuziehen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer für das Handeln der beteiligten Dritten verantwortlich.

1.5. Ort der Leistungserbringung: .

1.6. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen monatlich.

1.7. Umfang und Zeitpunkt der ungeplanten Leistungserbringung werden durch schriftliche Anfragen des Kunden bestimmt.

2. DIENSTLAUFZEIT

2.1. Leistungen gemäß Ziffer 1.3.1. erweisen sich als .

2.2. Leistungen gemäß Ziffer 1.3.2. erscheinen monatlich am fünften Werktag des Monats im Zeitraum von bis.

2.3. Leistungen gemäß Ziffer 1.3.3. innerhalb der Frist ab Entdeckung des Mangels erscheinen.

2.4. Leistungen gemäß Ziffer 1.3.4. – 1.3.8 werden gemäß dem genehmigten Zeitplan bereitgestellt.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

3.1. Der Kunde verpflichtet sich:

3.1.1. Bezahlen Sie die Dienstleistungen in den in der Vereinbarung vorgesehenen Beträgen und Bedingungen.

3.1.2. Akzeptieren Sie die gemäß den Bedingungen der Vereinbarung bereitgestellten Dienste.

3.1.3. Geben Sie vom Auftragnehmer erhaltene Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages nicht an Dritte weiter und verwenden Sie sie nicht auf andere Weise, die zu einer Schädigung der Interessen des Auftragnehmers führen könnte.

3.1.5. Erlauben Sie nur Mitarbeitern, die über die entsprechenden Genehmigungen und Genehmigungen verfügen, mit der Ausrüstung zu arbeiten, wenn deren Besonderheit impliziert ist.

3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

3.2.1. Erbringen Sie Dienstleistungen in hoher Qualität und pünktlich gemäß den Vertragsbedingungen.

3.2.2. Führen Sie auf Wunsch des Kunden alle Arten von Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Ausrüstung in strikter Übereinstimmung mit durch technische Anweisungen Werk des Herstellers.

3.2.3. Beginnen Sie mit der Erbringung der Dienstleistungen spätestens innerhalb der Anzahl von Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs des Antrags des Kunden.

3.2.4. Auf Wunsch des Kunden Originalersatzteile und Verbrauchsmaterialien liefern, die für die Wartung und Reparatur der Ausrüstung erforderlich sind.

3.2.5. Bieten Sie dem technischen Personal des Kunden während des Betriebs der Ausrüstung praktische und beratende Unterstützung.

3.2.6. Übertragen Sie die Dienste gemäß den Vertragsbedingungen an den Kunden.

3.2.7. Die im Besitz des Auftragnehmers befindlichen Unterlagen des Auftraggebers dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gezeigt werden.

3.2.8. Stellen Sie die vom Kunden erhaltenen Originaldokumente bei Verlust auf eigene Kosten wieder her.

3.3. Der Kunde hat das Recht:

3.3.1. Erstatten Sie keine Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind.

3.3.2. Überwachen Sie die Bereitstellung von Dienstleistungen, ohne die Aktivitäten des Auftragnehmers zu beeinträchtigen.

3.3.3. Rufen Sie in allen Fällen einer Gerätestörung den Auftragnehmer an.

3.3.4. Verweigern Sie die Ausführung des Vertrags unter der Voraussetzung, dass Sie dem Auftragnehmer die tatsächlichen Kosten zahlen, die ihm für die Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind.

3.4. Der Darsteller hat das Recht:

3.4.1. Fordern Sie eine Zahlung für erbrachte Dienstleistungen.

3.4.2. Die Vertragserfüllung verweigern, vorbehaltlich der vollständigen Entschädigung des Kunden für die entstandenen Verluste.

3.4.3. Erhalten Sie vom Kunden alle Informationen, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind. Bei unterlassener, unvollständiger oder unrichtiger Bereitstellung von Informationen durch den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag bis zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen auszusetzen.

4. VERFAHREN ZUR LIEFERUNG UND ANNAHME VON DIENSTLEISTUNGEN

4.1. Innerhalb der Leistungserbringungsfrist, Werktage ab dem Datum der Fertigstellung der Dienstleistungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden die folgenden Dokumente zur Verfügung zu stellen:

4.1.1. Bericht über erbrachte Dienstleistungen – 1 (ein) Exemplar;

4.1.2. Bescheinigung über die Abnahme der erbrachten Dienstleistungen – 2 (zwei) Kopien;

4.1.3. Rechnung – 1 (eine) Kopie.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die im Gesetz genannten Leistungen entweder durch Unterzeichnung des Gesetzes anzunehmen oder dem Auftragnehmer innerhalb von Werktagen schriftlich begründete Einwände gegen das Gesetz zu übermitteln, andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen.

4.3. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer gilt nur dann, wenn die Vertragsparteien das Gesetz unterzeichnen, wenn der Auftragnehmer alle Unterlagen übermittelt.

5. KOSTEN DER DIENSTLEISTUNGEN

5.1. Die Kosten für die Dienstleistungen betragen Rubel inklusive Mehrwertsteuer pro Monat.

5.2. Der Leistungspreis kann vom Auftragnehmer einseitig angepasst werden, wenn sich die Bedingungen für die Leistungserbringung wesentlich ändern. Im Falle einer Kostenanpassung sendet der Auftragnehmer 30 Tage vor dem Datum der voraussichtlichen Kostenänderung eine Mitteilung an den Kunden.

6. ZAHLUNGSVERFAHREN

6.1. Die Zahlung für Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung erfolgt in der folgenden Reihenfolge: .

7. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

7.1. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gemäß der russischen Gesetzgebung.

7.2. Die Vertragsstrafe wird nur auf Grundlage einer angemessenen schriftlichen Anfrage der Vertragsparteien gezahlt.

7.3. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet die Vertragsparteien nicht von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag.

8. LÖSUNG VON STREITIGKEITEN AUS DER VEREINBARUNG

8.1. Das Anspruchsverfahren zur vorgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des Abkommens ist für die Vertragsparteien nicht verpflichtend.

8.2. Anspruchsschreiben werden von den Parteien per Einschreiben mit Zustellungsbenachrichtigung an den Empfänger am Standort der Parteien verschickt.

8.3. Die Frist zur Prüfung eines Anspruchsschreibens beträgt drei Werktage ab dem Datum des Eingangs beim Adressaten.

8.4. Streitigkeiten aus dem Vertrag werden vor Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelöst.

9. HÖHERE GEWALT

9.1. Die Parteien sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, wenn die Nichterfüllung von Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, nämlich: Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Streik, Krieg oder Maßnahmen von Behörden Staatsmacht oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen.

9.2. Eine Partei, die ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommen kann, muss dies unverzüglich tun, jedoch nicht spätere Frist Hinweise auf höhere Gewalt Kalendertage nach Eintritt höherer Gewalt die andere Vertragspartei schriftlich benachrichtigen und dabei von den zuständigen Behörden ausgestellte Belege vorlegen.

9.3. Die Parteien erkennen an, dass die Insolvenz der Parteien kein Umstand höherer Gewalt ist.

10. DAUER DER VEREINBARUNG. KÜNDIGUNG EINES VERTRAGES

10.1. Die Vereinbarung tritt mit dem Datum des Abschlusses in Kraft.

10.2. Die Vereinbarung kann im Einvernehmen der Parteien gekündigt werden.

10.3. Die Vereinbarung kann von einer der Parteien gekündigt werden, indem sie die andere Partei Tage vor dem Datum der beabsichtigten Kündigung benachrichtigt.

11. SONSTIGE BEDINGUNGEN

11.1. Jegliche Korrespondenz zum Vertragsgegenstand vor dessen Abschluss verliert ab dem Datum des Vertragsabschlusses ihre Rechtskraft.

11.2. Die Vertragsparteien erkennen an, dass für den Fall, dass eine der Bestimmungen des Vertrags während der Laufzeit aufgrund von Gesetzesänderungen ungültig wird, die übrigen Bestimmungen des Vertrags für die Vertragslaufzeit für die Vertragsparteien bindend sind.

11.3. Der Vertrag wird in 2 (zwei) Originalexemplaren in russischer Sprache erstellt, eines für jede der Vertragsparteien.

_______________ „___“ ___________ 201__

_____________________ , im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, vertreten durch __________________________, handelnd auf der Grundlage von ___________________ einerseits und _______________________________ ,
Im Folgenden „Kunde“ genannt, hat die Person ______________________________, die auf der Grundlage von ___________________ handelt, diesen Vertrag hingegen wie folgt abgeschlossen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1. Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung, Einrichtung und Einstellung der in Anlage Nr. 1 dieser Vereinbarung genannten Hardware von Druckern, Computeranlagen und dem lokalen Netzwerk, die Bestandteil dieser ist.

1.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien und Komponenten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und zur Reparatur der Geräte.

1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die in den Ziffern 1.1-1.2 genannten Leistungen und Materialien in der in Ziffer 4 dieser Vereinbarung festgelegten Weise zu bezahlen.

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER ARBEIT

2.1. Die Wartung der Ausrüstung im Rahmen des Vertrags umfasst die folgenden Arten von Arbeiten:

  • Prävention (geplante Wartungs- und Reparaturarbeiten);
  • laufende Reparaturen (außerplanmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten);
  • Einrichtung von Geräten (Arbeiten im Rahmen vorbeugender Wartung oder routinemäßiger Reparaturen);
  • Outcalls;
  • dringender Wartungsauftrag (jede Art von Arbeit, die aufgrund ihrer Produktionsnotwendigkeit oder der Unmöglichkeit, sie in der vorgeschriebenen Weise auszuführen, nicht aufgeschoben werden kann, nachts, an Wochenenden oder Feiertagen ausgeführt wird)

2.2. Geräte werden zur Wartung nur nach vorbeugenden und notwendigen Reparaturarbeiten angenommen, mit Ausnahme neuer Geräte.

2.3. Die Wartung der Ausrüstung erfolgt durch den Auftragnehmer auf Abruf des Kunden.

2.4. Der Auftragnehmer beginnt innerhalb von 1 (einem) Tag nach Eingang der Aufforderung mit der Durchführung der Reparaturarbeiten. In Ermangelung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien kann die Frist im Einvernehmen der Parteien geändert werden.

2.5. Der Transport der Ausrüstung zur Reparaturstelle erfolgt sowohl mit den Kräften und Mitteln des Auftragnehmers als auch mit den Kräften und Mitteln des Kunden, wie im Einzelfall vereinbart.

2.6. Der Transport der Kartuschen zur Wiederbefüllung oder Restaurierung erfolgt durch den Kunden.

2.7. Nach Abschluss der Arbeiten wird ein „Zertifikat über die abgeschlossenen Arbeiten“ unterzeichnet, das eine Liste der durchgeführten Arbeiten und der installierten oder ersetzten Komponenten oder Verbrauchsmaterialien sowie die für die Arbeit aufgewendete Zeit enthält. Wenn die unbegründete Weigerung des Kunden, die Arbeitsabschlussbescheinigung zu unterzeichnen, zu einer Verzögerung der Lieferung der Arbeiten führt, geht das Risiko einer zufälligen Beschädigung der gewarteten Ausrüstung ab dem Datum auf den Kunden über, an dem die Arbeitsabschlussbescheinigung hätte unterzeichnet werden müssen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterzeichnung der Leistungsbescheinigung (Abnahme der erbrachten Leistung) innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Vorlage der Bescheinigung zur Unterschrift beim Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.

2.8. Die Zahlung für einen dringenden Wartungsanruf erfolgt zum doppelten Preis.

2.9. Die Zahlung für neue Geräte, Verbrauchsmaterialien und Komponenten (SPTA) zum Ersatz fehlerhafter Geräte erfolgt zusätzlich durch den Kunden und ist nicht in den Servicekosten im Rahmen des Vertrags enthalten.

2.10. Die Lieferung neuer Geräte und Materialien erfolgt standardmäßig innerhalb von 7 bis 14 Tagen und unter bestimmten Bedingungen gemäß den vom Auftragnehmer in den Zahlungsrechnungen festgelegten und mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen.

3. PFLICHTEN DER PARTEIEN

3.1. Der Kunde ist verpflichtet:

  • die erbrachten Dienstleistungen innerhalb des in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zeitrahmens und in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise anzunehmen und zu bezahlen;
  • die Personen identifizieren, die für den Betrieb der Ausrüstung verantwortlich sind;
  • Erstellen Sie ein „Anrufprotokoll“ und verfolgen Sie dessen Fertigstellung.
  • mit vom Auftragnehmer empfohlenen Verbrauchsmaterialien arbeiten;
  • bei den ersten Anzeichen eines Geräteausfalls den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen;
  • alle vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten mit der Unterzeichnung der entsprechenden Bescheinigungen über die abgeschlossenen Arbeiten annehmen;
  • dem Servicetechniker des Auftragnehmers Zugang zur Ausrüstung des Kunden gewähren.
  • Gewährleistung der Konsistenz der Anrufe, wenn es mehr als eine verantwortliche Person gibt.

3.2. Der Darsteller ist verpflichtet:

  • die in dieser Vereinbarung festgelegten Arbeitsbedingungen einhalten;
  • sofort auf die Anrufe des Kunden reagieren;
  • den Kunden im Voraus über die Notwendigkeit des Austauschs von Ersatzteilen informieren;
  • einen Mindestbestand an Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen für die zu wartenden Geräte vorzuhalten;

3.3. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Arbeitsqualität der Geräte, bei Verwendung von nicht vom Auftragnehmer empfohlenen Verbrauchsmaterialien, für Informationen auf der Festplatte, bei physischer Zerstörung der Festplattenoberfläche, bei falscher Low-Level-Formatierung, bei Viren Programme werden erkannt, sowie bei der Verwendung von Geräten mit Knoten, Blöcken, Teilen, deren Lebensdauer erschöpft ist.

3.4 Der Kunde kann im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer neue Geräte, die sich im Lager des Auftragnehmers befinden, vor der Zahlung für einen Zeitraum von höchstens drei Tagen reservieren. Erfolgt keine Zahlungsbestätigung per Zahlungsanweisung, wird die Reserve ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bedingungslos eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, die reservierten und bezahlten Produkte spätestens drei Tage nach Eingang des Geldes auf dem Bankkonto des Auftragnehmers zu erhalten oder den Lieferservice des Auftragnehmers zu nutzen. Nach Ablauf der Reservierungsfrist werden die Produkte aus der Reserve entfernt und der Auftragnehmer ist nicht für deren rechtzeitige Lieferung verantwortlich. Der Kunde hat das Recht, mit dem Auftragnehmer längere Reservierungsfristen zu vereinbaren.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Der monatliche Zahlungsbetrag im Rahmen dieser Vereinbarung beträgt __________ Rubel (____________________) einschließlich Mehrwertsteuer.

4.2. Die Zahlung im Rahmen des Vertrags kann sich aufgrund von Änderungen der Materialpreise, der Zahlungsbedingungen und der Entstehung anderer Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag ändern, worüber der Kunde 30 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist informiert wird.

4.3. Die Zahlung im Rahmen der Vereinbarung erfolgt auf der Grundlage einer Rechnung durch Überweisung des Geldbetrags auf das Bankkonto des Auftragnehmers.

4.4. Wenn die Zahlung des Kunden mehr als 14 Tage überfällig ist, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen.

4.5. Im Falle einer Verzögerung der Zahlung aus dem Vertrag ist der Kunde verpflichtet, dies dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen.

5. GARANTIE

5.1. Der Auftragnehmer garantiert eine qualitativ hochwertige Wartung und Reparatur der Ausrüstung innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen, vorbehaltlich der Einhaltung der vom Auftragnehmer empfohlenen Betriebsregeln durch den Kunden.

5.2. Die Gewährleistung des Auftragnehmers gilt unter der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter des Auftraggebers die in den Begleitdokumenten zum Gerät (Bedienungsanleitung) dargelegten Grundregeln einhalten.

5.3. Bei mangelhafter Arbeitsqualität verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf eigene Kosten für eine Wiederholung zu sorgen.

5.4. In den folgenden Fällen unterliegt das Gerät nicht der Garantieleistung:

  • Vorhandensein mechanischer Schäden bei unachtsamer Handhabung;
  • Verstöße gegen Betriebsvorschriften;
  • wenn das Gerät von einer nicht vom Auftragnehmer autorisierten Person geöffnet oder repariert wurde.

5.5. Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien.

6. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG

6.1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und ist gültig, bis die Parteien ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung vollständig erfüllen.

6.2. Die Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung beträgt „___“ ___________ 201__ bis „___“ ___________ 201__. Liegt bei Vertragsende keine schriftliche Kündigung vor, gilt die Vereinbarung als um die nächste Laufzeit verlängert.

6.3. Der Vertrag kann einseitig gekündigt werden, wenn ein grober Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, wenn der Kunde sich der Unterzeichnung der Abschlussbescheinigung entzieht und die Zahlung der Rechnung länger als 14 Tage in Verzug gerät, während die andere Partei dies tun muss spätestens 30 Tage lang schriftlich mitzuteilen.

6.4. Die Kündigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von ihren finanziellen Verpflichtungen und der endgültigen gegenseitigen Vereinbarung.

6.5. Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung werden durch schriftliche Vereinbarung der Parteien auf Dritte übertragen.

6.6. In Fällen, die in dieser Vereinbarung nicht vorgesehen sind, orientieren sich die Parteien an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

6.7. Die Haftung der Parteien richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

6.8. Der Vertrag wird in zwei Exemplaren mit gleicher Rechtskraft erstellt, eines für jede der Parteien.

7. HÖHERE GEWALT

7.1. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese Nichterfüllung eine Folge von Umständen höherer Gewalt ist, die nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind, und infolge außergewöhnlicher Ereignisse, deren Eintritt die Partei verursacht hat Vertragsverletzungen ganz oder teilweise nicht vorhersehbar waren und durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden konnten.

7.2. Der Eintritt von Umständen höherer Gewalt führt im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien zu einer Verlängerung der Ausführungsfrist dieser Vereinbarung um die Dauer der Gültigkeit dieser Umstände.

7.3 Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, beschließen die Parteien, die Ausführung dieses Vertrages aufzuschieben oder ihn zu kündigen.

7.4 Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Verzögerung oder Nichtlieferung von Produkten aufgrund eines Verschuldens des Herstellers.

7. EINZELHEITEN DER PARTEIEN

TESTAMENTSVOLLSTRECKER

KUNDE


Anhang Nr. 1 zur Vereinbarung Nr.

Spezifikation der wartungspflichtigen Geräte

Nein. p.P.

Name

Wartungskosten pro Monat

GESAMT, reiben.

AUFTRAGNEHMER ____________________________ KUNDE __________________________

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Teile mit deinen Freunden!