Neue Wärmeversorgungsorganisation. Wärmeliefervertrag

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Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.08.2012 808 ÜBER DIE ORGANISATION DER WÄRMEVERSORGUNG IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION UND ÜBER ÄNDERUNGEN IN... Relevant im Jahr 2018

II. Kriterien und Verfahren zur Bestimmung einer Single Wärmeversorgungsorganisation

3. Der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation wird durch Beschluss einer Wärmeversorgungs- und (oder) Wärmenetzorganisation zugewiesen Bundesorgan Exekutivgewalt (in Bezug auf Städte mit einer Bevölkerung von 500.000 Menschen oder mehr) oder eine Behörde Kommunalverwaltung(im Folgenden: autorisierte Stellen) bei der Genehmigung des Wärmeversorgungsplans für eine Siedlung oder einen Stadtbezirk.

4. Der Entwurf des Wärmeversorgungssystems muss die Grenzen der Tätigkeitsbereiche einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation (Organisationen) festlegen. Die Grenzen der Tätigkeitszone(n) einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation(en) werden durch die Grenzen des Wärmeversorgungssystems bestimmt.

Bestehen auf dem Gebiet einer Siedlung oder eines Stadtbezirks mehrere Wärmeversorgungsanlagen, haben die zuständigen Stellen das Recht:

in jedem der Wärmeversorgungssysteme innerhalb der Grenzen einer Siedlung oder eines Stadtbezirks eine einzige Wärmeversorgungsorganisation (Organisationen) festlegen;

Bestimmen Sie eine einzige Wärmeversorgungsorganisation für mehrere Wärmeversorgungssysteme.

5. Einer Organisation den Status einer einzigen Wärmeversorgungsorganisation auf dem Gebiet einer Siedlung, eines Stadtbezirks, eines Eigentumsrechts oder eines anderen zuzuweisen rechtlich Wärmeenergiequellen und (oder) Wärmenetze sind innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung (Platzierung) in der vorgeschriebenen Weise des Entwurfs des Wärmeversorgungsplans sowie ab dem Datum der Veröffentlichung (Platzierung) bei der zuständigen Stelle einzureichen die in Absatz 17 dieser Regeln genannte Nachricht, ein Antrag auf Zuweisung der Organisation zum Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation unter Angabe des Tätigkeitsbereichs. Dem Antrag sind Finanzberichte beizufügen, die zum letzten Bilanzstichtag vor Einreichung des Antrags erstellt wurden, mit einem Vermerk der Steuerbehörde über die Annahme.

Zugelassene Stellen sind verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen nach Ablauf der Antragsfrist Informationen über angenommene Anträge auf der Website der Siedlung, des Stadtbezirks oder auf der Website des betreffenden Subjekts zu veröffentlichen Russische Föderation im Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“ (im Folgenden offizielle Website genannt).

Wenn lokale Regierungsbehörden nicht die Möglichkeit haben, relevante Informationen auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen, können die erforderlichen Informationen auf der offiziellen Website der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation veröffentlicht werden, in deren Grenzen sich die entsprechende kommunale Körperschaft befindet. Siedlungen, die zu einem Gemeindebezirk gehören, können untergebracht werden notwendige Informationen auf der offiziellen Website dieses Gemeindebezirks.

6. Wenn in Bezug auf einen Tätigkeitsbereich eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens 1 Antrag von einer Person eingereicht wird, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen und (oder) Wärmenetzen im entsprechenden Gebiet ist Tätigkeitsbereich eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens, so wird der angegebenen Person der Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens zugewiesen. Wenn in Bezug auf einen Tätigkeitsbereich eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens mehrere Anträge von Personen eingereicht werden, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen und (oder) Wärmenetzen im entsprechenden Tätigkeitsbereich sind eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens weist die autorisierte Stelle den Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens gemäß den Absätzen 7 - 10 dieser Regeln zu.

7. Die Kriterien zur Bestimmung einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation sind:

Eigentum oder sonstige Rechtsgrundlage an Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebsleistung und (oder) Wärmenetzen mit der höchsten Kapazität innerhalb der Grenzen des Tätigkeitsbereichs eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens;

Größe Eigenkapital;

Fähigkeit, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem besser sicherzustellen.

Um diese Kriterien festzulegen, hat die autorisierte Stelle bei der Entwicklung eines Wärmeversorgungssystems das Recht, relevante Informationen von Wärmeversorgungs- und Wärmenetzorganisationen anzufordern.

8. Wenn ein Antrag auf Zuweisung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation von einer Organisation gestellt wird, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebsleistung und Wärmenetzen mit der höchsten Kapazität ist die Grenzen des Tätigkeitsbereichs der einzelnen Wärmeversorgungsorganisation, der dieser Organisation zugeordnete Status der einzelnen Wärmeversorgungsorganisation.

Indikatoren für die Betriebsleistung thermischer Energiequellen und die Kapazität von Wärmenetzen werden auf Basis von Daten aus dem Wärmeversorgungsplan (Entwurf) einer Siedlung oder eines Stadtbezirks ermittelt.

9. Wenn Anträge auf Zuweisung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation von einer Organisation eingereicht werden, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebsleistung ist, und von einer Organisation, die Eigentümer ist, Aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage werden Wärmenetze mit der größten Kapazität innerhalb der Grenzen des Tätigkeitsbereichs eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens der Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens der Organisation aus den oben genannten Bereichen zugewiesen das größte Eigenkapital. Unterscheidet sich die Größe des Eigenkapitals dieser Organisationen um nicht mehr als 5 Prozent, wird der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation der Organisation zuerkannt, die in der Lage ist, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem am besten zu gewährleisten.

Die Höhe des Eigenkapitals bestimmt sich nach dem Jahresabschluss, der zum letzten Bilanzstichtag erstellt wurde, bevor ein Antrag auf Zuweisung des Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens mit einem Vermerk der Steuerbehörde bei der Annahme gestellt wird.

10. Die Fähigkeit, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem besser zu gewährleisten, wird durch die technischen Fähigkeiten der Organisation und das qualifizierte Personal für die Einrichtung, Überwachung, Disposition, Schaltung und Betriebssteuerung von hydraulischen und hydraulischen Systemen bestimmt Temperaturbedingungen Wärmeversorgungssystem und wird im Wärmeversorgungsdiagramm begründet.

11. Wenn Organisationen keinen einzigen Antrag auf Zuweisung des Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens gestellt haben, wird der Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens der Organisation zugewiesen, die über Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebskapazität verfügt und (oder) Wärmenetze mit der höchsten Wärmekapazität im jeweiligen Tätigkeitsbereich.

12. Die Einheitliche Wärmeversorgungsorganisation ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet:

mit allen sich bei ihr bewerbenden Wärmeenergieverbrauchern, deren wärmeverbrauchende Anlagen sich in diesem Wärmeversorgungssystem befinden, Wärmelieferverträge abzuschließen und durchzuführen, sofern diese Verbraucher die ihnen nach Maßgabe der Verordnung erteilten technischen Bedingungen für den Anschluss an Wärmenetze einhalten Gesetzgebung zu städtebaulichen Aktivitäten;

Abschluss und Ausführung von Verträgen über die Lieferung von Wärmeenergie (Strom) und (oder) Kühlmittel in Bezug auf die gemäß dem Wärmeversorgungsschema verteilte Wärmelastmenge;

Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung von Wärmeenergie und Kühlmittel in der Menge abschließen und ausführen, die zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der Verbraucher von Wärmeenergie erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Verluste an Wärmeenergie und Kühlmittel während ihrer Übertragung.

13. Eine Organisation kann in folgenden Fällen ihren Status als einzelne Wärmeversorgungsorganisation verlieren:

systematische (drei oder mehr Male innerhalb von 12 Monaten) Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus den Bedingungen der in Absatz 12 dieser Regeln genannten Verträge ergeben. Die Tatsache der Nichterfüllung bzw unsachgemäße Ausführung Verpflichtungen müssen durch Entscheidungen der Bundeskartellbehörde und (oder) ihrer Gebietskörperschaften und (oder) Gerichte bestätigt werden;

Annahme eines Umstrukturierungsbeschlusses in der vorgeschriebenen Weise (mit Ausnahme der Umstrukturierung in Form einer Fusion, wenn andere umstrukturierte Organisationen einer Organisation beitreten, die den Status einer einzigen Wärmeversorgungsorganisation hat, sowie der Umstrukturierung in Form einer Umwandlung) oder Liquidation einer Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat;

Annahme einer Entscheidung durch ein Schiedsgericht, eine Organisation mit dem Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation für bankrott zu erklären;

Beendigung des Eigentums- oder Besitzrechts an dem in Absatz 2 von Klausel 7 dieser Regeln genannten Eigentum aus den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen;

Inkonsistenz einer Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat, mit Kriterien im Zusammenhang mit der Größe ihres Eigenkapitals sowie der Fähigkeit, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem besser zu gewährleisten;

Einreichung eines Antrags durch die Organisation auf Beendigung der Funktionen einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation.

14. Personen, deren Rechte und berechtigte Interessen aus den in Abschnitt 13 Absatz 2 dieser Regeln genannten Gründen verletzt werden, informieren unverzüglich die zuständigen Stellen darüber, damit diese über den Verlust des Status der Organisation als Einzellauf entscheiden können Versorgungsorganisation. Den genannten Informationen sind rechtskräftige Entscheidungen der Bundeskartellbehörde und (oder) ihrer Gebietskörperschaften und (oder) Gerichte beizufügen.

Ein bevollmächtigter Beamter einer Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat, ist verpflichtet, der autorisierten Stelle den Eintritt der in den Absätzen drei bis fünf der Ziffer 13 dieser Regeln genannten Tatsachen zu melden, die die Grundlage für den Verlust der Organisation bilden den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation, innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum, an dem die autorisierte Stelle eine Entscheidung über die Umstrukturierung, Liquidation, die Insolvenzerklärung einer Organisation, die Beendigung des Eigentums oder den Besitz des Eigentums der Organisation trifft.

15. Eine Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat, hat das Recht, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Beendigung der Funktionen einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zu stellen, außer in Fällen, in denen der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zugewiesen wird gemäß Absatz 11 dieser Regeln. Ein Antrag auf Beendigung der Tätigkeit eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens kann bis zum 1. August des laufenden Jahres gestellt werden.

16. Die autorisierte Stelle ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum des Eingangs von Personen, deren Rechte und berechtigte Interessen aus den in Absatz 2 genannten Gründen verletzt wurden, über den Verlust des Status der Organisation als einzige Wärmeversorgungsorganisation zu entscheiden von Absatz 13 dieser Regeln, rechtskräftig gewordene Entscheidungen der Bundeskartellbehörde und (oder) ihrer Gebietskörperschaften und (oder) Gerichte sowie Erhalt einer Mitteilung (Antrag) von einer Organisation, die den Status hat eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens in den in Abschnitt 13 Absätze drei bis sieben dieser Regeln vorgesehenen Fällen.

17. Die autorisierte Stelle ist verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Entscheidung über den Verlust des Status der Organisation als einzige Wärmeversorgungsorganisation eine Nachricht hierüber auf der offiziellen Website zu veröffentlichen und auch zur Wärmeversorgung einzuladen und ( oder) Wärmenetzorganisationen einen Antrag auf Zuweisung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation stellen.

Die Einreichung eines Antrags durch interessierte Organisationen und die Bestimmung einer einzigen Wärmeversorgungsorganisation erfolgt auf die in den Absätzen 5 bis 11 dieser Regeln festgelegte Weise.

18. Eine Organisation, die aus den in Absatz 13 dieser Regeln genannten Gründen den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation verloren hat, ist verpflichtet, die Funktionen einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation wahrzunehmen, bis einer anderen Organisation der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zugewiesen wird Organisation in der in den Absätzen 5 - 11 dieser Regeln vorgesehenen Weise sowie Übertragung von Informationen über Wärmeverbraucher, einschließlich des Namens des Verbrauchers und des Wohnorts, an die Organisation, der sie den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zugewiesen hat (Standort), Bankdaten sowie Informationen zum Stand der Abrechnungen mit dem Verbraucher.

19. Die Grenzen des Tätigkeitsbereichs einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation können in folgenden Fällen geändert werden:

Anschließen neuer wärmeverbrauchender Anlagen, Wärmeenergiequellen oder Wärmenetze an das Wärmeversorgungsnetz oder deren Trennung vom Wärmeversorgungsnetz;

technologische Integration oder Trennung von Wärmeversorgungssystemen.

Informationen über Änderungen der Grenzen der Tätigkeitsbereiche einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation sowie Informationen über die Zuordnung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zu einer anderen Organisation müssen bei der Aktualisierung in den Wärmeversorgungsplan aufgenommen werden .

II. Kriterien und Verfahren zur Bestimmung einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation

3. Der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation wird einer Wärmeversorgungs- und (oder) Wärmenetzorganisation durch Beschluss des Bundesexekutivorgans (bei Städten mit einer Bevölkerung von 500.000 oder mehr) oder einer Kommunalverwaltung zuerkannt Stelle (im Folgenden: autorisierte Stellen) bei der Genehmigung des Wärmeversorgungsplans für eine Siedlung oder einen Stadtbezirk.
4. Der Entwurf des Wärmeversorgungssystems muss die Grenzen der Tätigkeitsbereiche einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation (Organisationen) festlegen. Die Grenzen der Tätigkeitszone(n) einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation(en) werden durch die Grenzen des Wärmeversorgungssystems bestimmt.
Bestehen auf dem Gebiet einer Siedlung oder eines Stadtbezirks mehrere Wärmeversorgungsanlagen, haben die zuständigen Stellen das Recht:

in jedem der Wärmeversorgungssysteme innerhalb der Grenzen einer Siedlung oder eines Stadtbezirks eine einzige Wärmeversorgungsorganisation (Organisationen) bestimmen;

Bestimmen Sie eine einzige Wärmeversorgungsorganisation für mehrere Wärmeversorgungssysteme.

5. Um einer Organisation den Status einer einzigen Wärmeversorgungsorganisation auf dem Gebiet einer Siedlung, eines Stadtbezirks zuzuweisen, müssen sich Personen, die aufgrund des Eigentums oder einer anderen Rechtsgrundlage Wärmeenergiequellen und (oder) Wärmenetze besitzen, an die autorisierte Stelle wenden innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung (Platzierung) gemäß dem festgelegten Verfahren des Entwurfs des Wärmeversorgungsplans sowie ab dem Datum der Veröffentlichung (Platzierung) der in Absatz 17 dieser Regeln genannten Nachricht einen Antrag auf Zuweisung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation unter Angabe des Tätigkeitsbereichs der Organisation. Dem Antrag sind Finanzberichte beizufügen, die zum letzten Bilanzstichtag vor Einreichung des Antrags erstellt wurden, mit einem Vermerk der Steuerbehörde über die Annahme.
Autorisierte Stellen sind verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist Informationen über angenommene Bewerbungen auf der Website der Siedlung, des Stadtbezirks, auf der Website des entsprechenden Subjekts der Russischen Föderation im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz zu veröffentlichen (im Folgenden als offizielle Website bezeichnet).
Wenn lokale Regierungsbehörden nicht die Möglichkeit haben, relevante Informationen auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen, können die erforderlichen Informationen auf der offiziellen Website der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation veröffentlicht werden, in deren Grenzen sich die entsprechende kommunale Körperschaft befindet. Siedlungen, die zu einem Gemeindebezirk gehören, können die erforderlichen Informationen auf der offiziellen Website dieses Gemeindebezirks veröffentlichen.
6. Wenn in Bezug auf einen Tätigkeitsbereich eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens 1 Antrag von einer Person eingereicht wird, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen und (oder) Wärmenetzen im entsprechenden Gebiet ist Tätigkeitsbereich eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens, so wird der angegebenen Person der Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens zugewiesen. Wenn in Bezug auf einen Tätigkeitsbereich eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens mehrere Anträge von Personen eingereicht werden, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen und (oder) Wärmenetzen im entsprechenden Tätigkeitsbereich sind eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens weist die autorisierte Stelle den Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens gemäß den Absätzen 7 - 10 dieser Regeln zu.
7. Die Kriterien zur Bestimmung einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation sind:

Eigentumsrechtlicher oder sonstiger Rechtsgrundbesitz von Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebsleistung und (oder) Wärmenetzen mit der höchsten Kapazität innerhalb der Grenzen des Tätigkeitsbereichs einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation;

die Höhe des Eigenkapitals;

Fähigkeit, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem besser sicherzustellen.

Um diese Kriterien festzulegen, hat die autorisierte Stelle bei der Entwicklung eines Wärmeversorgungssystems das Recht, relevante Informationen von Wärmeversorgungs- und Wärmenetzorganisationen anzufordern.
8. Wenn ein Antrag auf Zuweisung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation von einer Organisation gestellt wird, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebsleistung und Wärmenetzen mit der höchsten Kapazität ist die Grenzen des Tätigkeitsbereichs der einzelnen Wärmeversorgungsorganisation, der dieser Organisation zugeordnete Status der einzelnen Wärmeversorgungsorganisation.
Indikatoren für die Betriebsleistung thermischer Energiequellen und die Kapazität von Wärmenetzen werden auf Basis von Daten aus dem Wärmeversorgungsplan (Entwurf) einer Siedlung oder eines Stadtbezirks ermittelt.
9. Wenn Anträge auf Zuweisung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation von einer Organisation eingereicht werden, die aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage Eigentümer von Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebsleistung ist, und von einer Organisation, die Eigentümer ist, Aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage werden Wärmenetze mit der größten Kapazität innerhalb der Grenzen des Tätigkeitsbereichs eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens der Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens der Organisation aus den oben genannten Bereichen zugewiesen das größte Eigenkapital. Unterscheidet sich die Größe des Eigenkapitals dieser Organisationen um nicht mehr als 5 Prozent, wird der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation der Organisation zuerkannt, die in der Lage ist, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem am besten zu gewährleisten.
Die Höhe des Eigenkapitals bestimmt sich nach dem Jahresabschluss, der zum letzten Bilanzstichtag erstellt wurde, bevor ein Antrag auf Zuweisung des Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens mit einem Vermerk der Steuerbehörde bei der Annahme gestellt wird.
10. Die Fähigkeit, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem bestmöglich sicherzustellen, wird durch die technischen Fähigkeiten der Organisation und das qualifizierte Personal für die Einrichtung, Überwachung, Disposition, Umschaltung und Betriebssteuerung der hydraulischen und Temperaturbedingungen des Wärmeversorgungssystems bestimmt und ist im Wärmeversorgungssystem begründet.
11. Wenn Organisationen keinen einzigen Antrag auf Zuweisung des Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens gestellt haben, wird der Status eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens der Organisation zugewiesen, die über Wärmeenergiequellen mit der höchsten thermischen Betriebskapazität verfügt und (oder) Wärmenetze mit der höchsten Wärmekapazität im jeweiligen Tätigkeitsbereich.
12. Die Einheitliche Wärmeversorgungsorganisation ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet:

mit allen sich bei ihr bewerbenden Wärmeenergieverbrauchern, deren wärmeverbrauchende Anlagen sich in diesem Wärmeversorgungssystem befinden, Wärmelieferverträge abzuschließen und durchzuführen, sofern diese Verbraucher die ihnen nach Maßgabe der Verordnung erteilten technischen Bedingungen für den Anschluss an Wärmenetze einhalten Gesetzgebung zu städtebaulichen Aktivitäten;

Verträge über die Lieferung von Wärmeenergie (Strom) und (oder) Kühlmittel in Bezug auf die gemäß dem Wärmeversorgungsschema verteilte Wärmelastmenge abschließen und ausführen;

Abschluss und Ausführung von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung von Wärmeenergie und Kühlmittel in der Menge, die zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der Verbraucher von Wärmeenergie erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Verluste an Wärmeenergie und Kühlmittel während ihrer Übertragung.

13. Eine Organisation kann in folgenden Fällen ihren Status als einzelne Wärmeversorgungsorganisation verlieren:

Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen für Wärmeenergie (Strom) und (oder) Kühlmittel sowie (oder) Dienstleistungen zur Übertragung von Wärmeenergie und Kühlmittel gemäß den in den Absätzen drei und vier der Klausel genannten Bedingungen 12 dieser Vertragsregeln, in einem Betrag, der das Volumen dieser Verpflichtungen für 2 Abrechnungszeiträume übersteigt, oder systematische (drei oder mehr Male innerhalb von 12 Monaten) Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung anderer Verpflichtungen, die in den Bedingungen dieser Vereinbarungen vorgesehen sind. Die Tatsache der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Verpflichtungen muss durch rechtskräftige Entscheidungen der Bundeskartellbehörde und (oder) ihrer Gebietskörperschaften und (oder) Gerichte bestätigt werden;

(wie bearbeitet von Stopp der Regierung der Russischen Föderation vom 24. November 2016 Nr. 1239)

Annahme eines Umstrukturierungsbeschlusses in der vorgeschriebenen Weise (mit Ausnahme der Umstrukturierung in Form einer Fusion, wenn andere umstrukturierte Organisationen einer Organisation beitreten, die den Status einer einzigen Wärmeversorgungsorganisation hat, sowie bei Umstrukturierungen in Form einer Umwandlung) oder Liquidation einer Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat;

Annahme einer Entscheidung durch ein Schiedsgericht, eine Organisation mit dem Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation für bankrott zu erklären;

Beendigung des Eigentums- oder Besitzrechts an dem in Absatz 2 von Klausel 7 dieser Regeln genannten Eigentum aus den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen;

Inkonsistenz einer Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat, mit Kriterien im Zusammenhang mit der Größe ihres Eigenkapitals sowie der Fähigkeit, die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung im entsprechenden Wärmeversorgungssystem besser zu gewährleisten;

Einreichung eines Antrags durch eine Organisation auf Beendigung der Funktionen einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation.

14. Personen, deren Rechte und berechtigte Interessen aus den in Abschnitt 13 Absatz 2 dieser Regeln genannten Gründen verletzt werden, informieren unverzüglich die zuständigen Stellen darüber, damit diese über den Verlust des Status der Organisation als Einzellauf entscheiden können Versorgungsorganisation. Den genannten Informationen sind rechtskräftige Entscheidungen der Bundeskartellbehörde und (oder) ihrer Gebietskörperschaften und (oder) Gerichte beizufügen.
Ein bevollmächtigter Beamter einer Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat, ist verpflichtet, der autorisierten Stelle den Eintritt der in den Absätzen drei bis fünf der Ziffer 13 dieser Regeln genannten Tatsachen zu melden, die die Grundlage für den Verlust der Organisation bilden den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation, innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum, an dem die autorisierte Stelle eine Entscheidung über die Umstrukturierung, Liquidation, die Insolvenzerklärung einer Organisation, die Beendigung des Eigentums oder den Besitz des Eigentums der Organisation trifft.
15. Eine Organisation, die den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation hat, hat das Recht, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Beendigung der Funktionen einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zu stellen, außer in Fällen, in denen der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zugewiesen wird gemäß Absatz 11 dieser Regeln. Ein Antrag auf Beendigung der Tätigkeit eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens kann bis zum 1. August des laufenden Jahres gestellt werden.
16. Die autorisierte Stelle ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum des Eingangs von Personen, deren Rechte und berechtigte Interessen aus den in Absatz 2 genannten Gründen verletzt wurden, über den Verlust des Status der Organisation als einzige Wärmeversorgungsorganisation zu entscheiden von Absatz 13 dieser Regeln, rechtskräftig gewordene Entscheidungen der Bundeskartellbehörde und (oder) ihrer Gebietskörperschaften und (oder) Gerichte sowie Erhalt einer Mitteilung (Antrag) von einer Organisation, die den Status hat eines einzelnen Wärmeversorgungsunternehmens in den in Abschnitt 13 Absätze drei bis sieben dieser Regeln vorgesehenen Fällen.

Ist ein einzelner Wärmeversorgungsbetrieb mehreren Wärmeversorgungssystemen zugeordnet, entscheidet die zuständige Stelle über den Verlust des Status des Betriebs als einzelner Wärmeversorgungsbetrieb nur in den nach dem Wärmeversorgungsplan bestimmten Tätigkeitsbereichen, in denen die Die Tatsache der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Verpflichtungen durch die einzelne Wärmeversorgungsorganisation wird durch rechtskräftige Entscheidungen der Bundeskartellbehörde und (oder) ihrer Gebietskörperschaften und (oder) Gerichte gemäß Absatz bestätigt zwei von Absatz 13 dieser Regeln, oder in Bezug auf die die Organisation einen Antrag auf Beendigung der Funktionen einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation gemäß Absatz sieben von Absatz 13 dieser Regeln gestellt hat. (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. November 2016 Nr. 1239)

17. Die autorisierte Stelle ist verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Entscheidung über den Verlust des Status der Organisation als einzige Wärmeversorgungsorganisation eine Nachricht hierüber auf der offiziellen Website zu veröffentlichen und auch zur Wärmeversorgung einzuladen und ( oder) Wärmenetzorganisationen einen Antrag auf Zuweisung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation stellen.
Die Einreichung eines Antrags durch interessierte Organisationen und die Bestimmung einer einzigen Wärmeversorgungsorganisation erfolgt auf die in den Absätzen 5 bis 11 dieser Regeln festgelegte Weise.
18. Eine Organisation, die aus den in Absatz 13 dieser Regeln genannten Gründen den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation verloren hat, ist verpflichtet, die Funktionen einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation wahrzunehmen, bis einer anderen Organisation der Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zugewiesen wird Organisation in der in den Absätzen 5 - 11 dieser Regeln vorgesehenen Weise sowie Übertragung von Informationen über Wärmeverbraucher, einschließlich des Namens des Verbrauchers und des Wohnorts, an die Organisation, der sie den Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zugewiesen hat (Standort), Bankdaten sowie Informationen zum Stand der Abrechnungen mit dem Verbraucher.
19. Die Grenzen des Tätigkeitsbereichs einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation können in folgenden Fällen geändert werden:

Anschließen neuer wärmeverbrauchender Anlagen, Wärmeenergiequellen oder Wärmenetze an das Wärmeversorgungsnetz oder deren Trennung vom Wärmeversorgungsnetz;

technologische Integration oder Trennung von Wärmeversorgungssystemen.

Informationen über Änderungen der Grenzen der Tätigkeitsbereiche einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation sowie Informationen über die Zuordnung des Status einer einzelnen Wärmeversorgungsorganisation zu einer anderen Organisation müssen bei der Aktualisierung in den Wärmeversorgungsplan aufgenommen werden .

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Gerade am Vorabend des Winters ist die Wärmeversorgung in jeder Kommune ein Thema von größter Bedeutung sowohl für Verbraucher als auch für Wärmelieferanten. Ziel der Umsetzung städtischer Wärmeversorgungssysteme ist es, eine unterbrechungsfreie Versorgung mit hochwertigen Energieressourcen zu gewährleisten und die technischen Einschränkungen bestehender Wärmenetzinfrastrukturen zu beseitigen. Heute sind einheitliche Wärmeversorgungsorganisationen gefordert, die Wärmeversorgungssysteme der Kommunen auf ein neues Entwicklungsniveau zu bringen. Zu ihren Kompetenzen gehören die Lösung von Problemen der Optimierung und Reduzierung der Kosten für die Produktion und den Transport von Wärmeenergie, die Steigerung der Effizienz durch die Einführung energieeffizienter Geräte und die Entwicklung von Mechanismen zur Anziehung von Investitionen.

Am 6. November hielt die Verwaltung der Stadt Kamensk-Uralski eine offene Sitzung des SOSPP-Energieausschusses zu diesem Thema vor Ort ab „Einheitliche Wärmeversorgungsorganisation, Entwicklung von Wärmeversorgungssystemen für Kommunen. Status und Entwicklung des Wärmeversorgungssystems für die Stadt Kamensk Uralsky.

Die Relevanz dieses Themas ist so groß, dass an der Veranstaltung nicht nur Vertreter des südlichen Verwaltungsbezirks teilnahmen, sondern auch die Aufmerksamkeit der Leiter regionaler Industrieunternehmen auf sich zog und das Interesse öffentlicher Industrieorganisationen weckte. Den Vorsitz der Sitzung führte der stellvertretende Vorsitzende des SOSPP-Energieausschusses, Verdienter Energieingenieur der Russischen Föderation Wladimir Schilow.

Sergey GERASKIN: „Das Funktionieren des Wärmeversorgungssystems ist ein technisch und organisatorisch komplexer Prozess“

Entsprechend Bundesgesetz Nr. 190-FZ vom 27. Juli 2010 „Zur Wärmeversorgung“ muss jede Gemeinde einen Wärmeversorgungsplan für die nächsten Jahre genehmigen. Die Verwaltung von Kamensk-Uralski hat ein ähnliches System entwickelt, das bis 2027 in Kraft sein wird.

In seinem Bericht skizzierte der Erste Stellvertretende Leiter der Stadtverwaltung, Sergei Geraskin, drei Hauptphasen bei der Entwicklung eines Wärmeversorgungssystems und wies auf die damit verbundenen Schwierigkeiten hin. Er sprach auch über die Probleme des bestehenden Wärmeversorgungssystems, die die Stadt im Zusammenhang mit der bevorstehenden Umsetzung des Vorhabens bewältigen muss. Insgesamt ist ein umfassender Umbau erforderlich Heizsystem Stadt, mit einem Übergang von offener Kreislauf Warmwasserversorgung geschlossen.

Um die Stabilität der Wärmeversorgung von Kamensk-Uralsky sowie die Effizienz des Systemmanagements zu gewährleisten, sieht das Projekt die Zuteilung von zwei vor autonome Systeme: Bezirke Krasnogorsk und Sinarsky, berichtete Sergey Geraskin.

Alexey SHMYKOV: „Die Gründung von ETO wird die Investitionsattraktivität des Wärmeversorgungssektors erhöhen“

Die Modernisierung des Wärmeversorgungssystems erfordert die Einführung technisch zuverlässiger und kostengünstiger Lösungen. Dazu gehören die Schaffung einheitlicher Wärmeversorgungsorganisationen, die Festlegung langfristiger Tarife und der Übergang zu einem geschlossenen System der Wärmeversorgung der Verbraucher. Zur Rolle der Unified Heat Supply Organization (UTO) in Wärmeversorgungssystemen kommunale Organisationen(MO) im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes 190 sprach Alexey Shmykov, Erster Stellvertretender Minister für Energie, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen des Gebiets Swerdlowsk.

Die Schaffung einheitlicher Wärmeversorgungsorganisationen wird die Grenzen der Unternehmen territorial festigen und auch die Investitionsattraktivität des Wärmeversorgungssektors erhöhen. Darüber hinaus wird die Arbeit der ETO die Einführung langfristiger Tarife (für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren) bestimmen, die auch die Kostendeckung für Wärmeversorgungsleistungen stabilisieren sollen.
„Hoffen wir, dass die Entscheidungen getroffen werden Landesebene„Wir werden die Interessen aller Parteien berücksichtigen und die Entwicklung des Wärmeversorgungssystems in den kommenden Jahren sicherstellen“, sagte der stellvertretende Minister abschließend.

Anatoly PETROV: „Zuallererst sollte sich der Eigentümer der Netze – die Stadt – an der Suche nach Investitionen beteiligen.“

Die Schaffung einer ETO erfordert erhebliche finanzielle Kosten zur Modernisierung insbesondere von Wärmenetzen. Der stellvertretende Chefenergieingenieur von TMK OJSC Anatoly Petrov sprach über die Aussichten für ETO in Kamensk-Uralsky.

Zwei Organisationen erfüllen die Hauptkriterien für eine einheitliche Wärmeversorgungsorganisation in Kamensk-Uralsky: OJSC Sinarskaya CHPP und OJSC TGK-9 (Krasnogorskaya CHPP). Der Hauptgründer des Sinarskaya CHPP ist das Sinarsky Pipe Plant, Teil von TMK, und Mitbegründer ist die Stadt. Das Heizkraftwerk Krasnogorskaya gehört TGK-9. Somit wird den BHKWs Sinarskaya und Krasnogorskaya ein Wärmeversorgungssystem zugewiesen, das auf der Erzeugung von Wärmeenergie und deren Übertragung direkt an die Verbraucher basiert. Gleichzeitig müssen alle Fragen im Zusammenhang mit der Lieferung von Wärmeenergie an den Verbraucher von der ETO gelöst werden.

Für den unterbrechungsfreien Betrieb des BHKW Sinarskaya wurde das Wärmeversorgungsschema in der Gemeinde überarbeitet. Das neue Wärmeversorgungssystem umfasst wirtschaftliche Risiken für ETO Sinarsky Bezirk. Somit sind die Kosten für Wärmeenergie im Sinarskaya-BHKW etwas höher als im Krasnogorskaya-BHKW. In dieser Hinsicht wird die Wachstumsdynamik des Endtarifs für Verbraucher innerhalb der Grenzen des UTO Sinarskaya von diesem Parameter innerhalb der Grenzen des UTO Krasnogorsk abweichen und höchstwahrscheinlich höher als der Höchstwert sein. Um den Tarif in Zukunft zu senken, ist eine umfassende Modernisierung der Wärmeerzeugungsanlagen erforderlich.

„Die finanziellen Risiken von KWK-Anlagen als einzelne Wärmeversorgungsunternehmen sind recht hoch und hängen mit dem unbefriedigenden Zustand der Rohrleitungen zusammen. „Zuallererst sollte sich der Eigentümer der Netze an der Suche nach Investitionen für die Reparatur und den Bau von Pipelines beteiligen“, sagte Anatoly Petrov.

Sergei TSCHIZHOW: „Am meisten Hauptfrage– wirtschaftlich“

Heute ist das Heizkraftwerk Sinarskaya in Kamensk-Uralski eine von zwei autonomen Wärmeversorgungsorganisationen in der Stadt, die die Anforderungen der Gesetzgebung zur Gründung von ETO erfüllen. „In diesem Zusammenhang ist es wichtig, ein System zur Erzeugung und zum Transport von Wärme zu entwickeln und die Wartung von Netzen einzurichten, und hier liegt natürlich noch viel Arbeit vor uns“, sagte Sergei Chizhov, Generaldirektor von Sinarskaya CHPP CJSC. Das wichtigste Thema sei seiner Meinung nach die Frage der Investitionen. Darüber hinaus sind wirtschaftlich gerechtfertigte Wärmetarife erforderlich.

Anna IVANTSOVA: „Energiesparen beginnt mit dem Richtigen organisierte Buchhaltung verbrauchte Energieressourcen“

Traditionsgemäß sprachen bei dem Treffen Vertreter inländischer produzierender Unternehmen. SibNA LLC, ein Unternehmen aus der Stadt Kamensk im Ural, präsentierte seine eigene Lösung zur Gewährleistung der automatisierten Abrechnung und Kontrolle von Energieressourcen.

Anna Ivantsova, Direktorin von SibNA LLC, sagte, dass das Unternehmen im Jahr 2006 ein automatisiertes Informationssystem zur Abrechnung von Energieressourcen entwickelt und implementiert habe. Heute sind mehr als 300 Objekte an das System angeschlossen, die sich geografisch in Swerdlowsk, Kurgan und anderen Regionen befinden Regionen Tscheljabinsk. Die Möglichkeiten des Systems hinsichtlich der Anzahl der verbundenen Objekte und ihrer räumlichen Entfernung sind nicht begrenzt.

Die Wartung des Systems erfolgt selbstständig durch SibNA LLC, die keine Anforderungen an die Qualifikationen und Spezialkenntnisse der Systembenutzer stellt.

Tägliche, stündliche und minütliche Messwerte, die Analyse des Energieverbrauchs und die Überwachung der Leistung von Messgeräten ermöglichen Ihnen einen qualitativ hochwertigen Service Servicezentren und die Energieeffizienz für Verbraucher verbessern.
Die Präsentation des Systems wurde dem Publikum vom stellvertretenden Direktor für technische Entwicklung Alexander Nikitin präsentiert.

Sergey PAKULOV: „Die Idee, einen Energiedienstleistungsvertrag umzusetzen, ist für viele interessant und muss verbessert werden“

Rede des Stellvertreters Generaldirektor OJSC „Electronservice“ von Sergei Pakulov sorgte im Saal für große Aufregung und wurde zum Diskussionsthema. Das Thema seines Berichts lautete: „Energiedienstleistungsvertrag (ESC) als Instrument zur Modernisierung von Wärmemess- und -verteilungssystemen.“

In diesem Jahr begann das Unternehmen Elektronservice OJSC mit der Entwicklung der Implementierung von Stromversorgungssystemen in Kamensk-Uralsky. Der Vertrag zur Modernisierung der Beleuchtung, bei dem Leuchtstofflampen durch LED-Beleuchtung ersetzt wurden, wurde mit einem großen, wirtschaftlich erfolgreichen lokalen Unternehmen, Katanka, abgeschlossen.

Sergey Pakulov beschrieben technische Bedingungen Vertrag, Algorithmus der durchgeführten Aktionen und Mechanismus für die Kapitalrendite, was bei den Zuhörern zu Kontroversen führt. Die Meinungen der meisten Redner zu diesem Thema beschränkten sich auf die Tatsache, dass es sich bei dem beschriebenen Fall nicht um ein Beispiel für die Umsetzung eines Energiedienstleistungsvertrags in seiner reinen Form handelt.

Die Teilnehmer des Treffens stimmten jedoch dem Vorschlag von Sergei Pakulov zu, dieses Thema im Rahmen eines Sonderseminars oder im Format eines runden Tisches weiter zu diskutieren. „Ich bin zuversichtlich, dass diese Gespräche sowohl für diejenigen, die eine Modernisierung benötigen, als auch im Hinblick auf die Entwicklung von Vorschlägen für lokale und regionale Gebietskörperschaften äußerst nützlich sein werden“, sagte er. Darüber hinaus äußerte er die Idee, einen regionalen Fonds für Investitionen in Energiedienstleistungsverträge zu schaffen.

DIE DISKUSSION WURDE GEFÜHRT. ENTSCHEIDUNGEN WURDEN GETROFFEN

Die spannende Diskussion, die im Rahmen der regelmäßigen Sitzung des SOSPP-Energieausschusses am Standort der Verwaltung der Stadt Kamensk-Uralski stattfand, erwies sich für viele als interessant und nützlich. In Streitigkeiten wird die Wahrheit geboren – solche Treffen sind notwendig, um ein gegenseitiges Verständnis zwischen Vertretern verschiedener Gesellschaftsstrukturen zu vielen drängenden aktuellen und strategischen Fragen der regionalen Wirtschaft zu erreichen.

Nach Anhörung und Diskussion der Berichte und Vorschläge der Sitzungsteilnehmer stimmte der Ausschuss den technischen Vorschlägen zu, die im Wärmeversorgungsplan enthalten sind, der für die Gemeinde „Kamensk Uralsky“ entwickelt wird, und erkannte auch die Zweckmäßigkeit der Schaffung einer Einheitlichen Wärmeversorgungsorganisation an (UTO) als Struktur, die für die Bereitstellung umfassender Dienstleistungen für die Wärme- und Wasserversorgung vom Erzeuger bis zum Verbraucher erforderlich ist.

Während der Diskussionen machten die Teilnehmer der Ausschusssitzung Vorschläge, die sie der Stadtverwaltung und der Stadtduma von Kamensk-Uralski empfehlen sollten:

– die Bildung des Innovationsclusters für Technologien, Geräte und Dienstleistungen, die Energieeffizienz und Ressourcenschonung gewährleisten, in Kamensk-Uralski zu unterstützen und sich aktiv daran zu beteiligen;

– Formulierung von Vorschlägen an die Regionalregierung und die gesetzgebende Versammlung der SO zur Entwicklung eines Mechanismus zur Umsetzung des Energiedienstleistungsvertrags in Haushaltsbereich Darüber hinaus wird die Bildung des Energieausschusses des SOSPP empfohlen Arbeitsgruppeüber die Entwicklung der Verordnungen über den regionalen Investitionsfonds „Energieeffizienz“ für die Umsetzung von Energiedienstleistungsverträgen im Gebiet Swerdlowsk.

Abschließend dankte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Wladimir Schilow allen Vertretern der Verwaltung der Stadt Kamenski-Uralski für den herzlichen Empfang und den anderen Teilnehmern des Treffens für ihr Interesse an der Veranstaltung, den lebhaften Dialog und den Wunsch nach gegenseitigem Verständnis. Der erste stellvertretende Leiter der Verwaltung der Stadt Kamensk-Uralski, Sergej Geraskin, bedankte sich wiederum von der Gastgeberseite bei allen Gästen für die Teilnahme an der Veranstaltung.


1 ETO ist ein einziger Käufer und Verkäufer in seinem Versorgungsgebiet. Faire Preise für Verbraucher nach den Grundsätzen des Wettbewerbs mit alternativen Arten der Wärmeversorgung. Zuverlässige und qualitativ hochwertige Wärmeversorgung (Warmwasser) für Verbraucher. Anforderungen des Staates. Warum wird ETO benötigt? ETO ist das Hauptelement des Beziehungssystems im Bereich der Wärmeversorgung; Ziel der ETO ist es, den Knoten der Probleme zu lösen, die sich im Bereich der Wärmeversorgung angesammelt haben.


Was wir von ETO erwarten 1. Zuverlässigkeit und Qualität a. Erhöhter Verschleiß der Wärmequellenausrüstung b. Ineffizienz und extremer Verschleiß der Wärmenetze, zunehmende Verluste in den Netzen c. Anstieg der Schadens-/Unfallzahlen 2. Optimierung des Wärmeversorgungssystems a. Fehlendes Verantwortungszentrum für Zuverlässigkeit und Qualität 3. Ausschluss von Wiederverkäufern aus der Zahlungskette a. Anstieg der Schulden für Wärme b. Unrentabilität von TGCs für Wärme aufgrund der gebildeten Reserven und Abschreibung von Schulden 4. Erhalt des endgültigen Tarifs und Übergang zu Abrechnungen mit Endverbrauchern a. Es besteht keine Möglichkeit, Wärme an den Endverbraucher zu liefern. b. Mangel an wirtschaftlichen Anreizen zur Verbesserung der Situation c. Fehlende Mechanismen zur Gewährleistung und Einziehung von Zahlungen bei der Bevölkerung 2


Zuverlässigkeit und Qualität 3 Ein klarer, verbrauchergerechter Mechanismus zur Umsetzung der Verantwortung der ETO für die Zuverlässigkeit und Qualität der Wärmeversorgung (Warmwasser): Eine Liste von Indikatoren wird von der Regierung der Russischen Föderation oder der Föderalen Verwaltung für innere Angelegenheiten erstellt, inkl. durch Genehmigung Standardform Wärmelieferungs- und (oder) Lieferverträge heißes Wasser oder eine Liste der wesentlichen Vertragsbedingungen, die Werte der Indikatoren werden von den Parteien im Wärmeliefervertrag festgelegt (wesentliche Bedingung) zulässige (straflose) Abweichungen von den im Wärmeliefervertrag festgelegten Werten und (oder) Warmwasserversorgungsverträge werden von der Regierung der Russischen Föderation oder der Föderalen Verwaltung für innere Angelegenheiten abgeschlossen. Das allgemeine Defizit an Tarifen und „Nicht-Reparaturen“ sowie Schulden für Wärme erlauben keine Aufrechterhaltung der Wärme und Energieanlagen in einem zuverlässigen Zustand. + -


Der Verschleiß von Wärmenetzen liegt bei über 65 %! 4 Im Durchschnitt sind mehr als 50 % der Netze seit mehr als 20 Jahren in Betrieb. Dieser Zustand der Wärmenetze ist typisch für die gesamte Russische Föderation. Struktur der Wärmenetze von JSC „Quadra – Stromerzeugung“. , in % - bis 10 Jahre - von 10 bis 25 Jahre - über 25 Jahre Prozent


5 Optimierung des Wärmeversorgungssystems ETO entscheidet selbstständig über die Funktionsweise des Wärmeversorgungssystems im Rahmen von: - Preisbeschränkungen für Verbraucher - der Notwendigkeit, die Zuverlässigkeit und Qualität der Wärmeversorgung sicherzustellen. Einkauf von Waren und Dienstleistungen im Bereich der Wärmeversorgung Inbetriebnahme neuer Kapazitäten und Wärmenetze Stilllegung von Kapazitäten ETO sorgt für eine stabile Kapazitätsstruktur und Auslastung der effizientesten Wärmequellen +


6 Ausschluss von Wiederverkäufern aus der Zahlungskette Fakt 1: Das allgemeine Ausmaß an Zahlungsausfällen für gelieferte Waren Wärmeenergie in der Russischen Föderation erreichte ein kritisches Niveau von mehr als 170 Milliarden Rubel, überfällig – mehr als 110 Milliarden Rubel! Fakt 2: Zahlungsausfälle hängen nicht von der Zahlungsfähigkeit der Bevölkerung ab! Wir haben einen Link von Wiederverkäufern/Vermittlern ausgeschlossen – kommunale Einheitsunternehmen usw. Es bleibt eine weitere Verbindung von Vermittlern – die Verwaltungsgesellschaft, die Wohnungseigentümergemeinschaft. + -


7 Tambow Lipezk Orel Rjasan Smolensk Städtisches Einheitsunternehmen „Tambov-JSC „LGEK“ Management Städtisches Einheitsunternehmen Städtisches Einheitsunternehmen „Smolensk-Invest Service“ RMPTS-Wärmenetz „Voronezh Belgorod Kursk Smolensk 83 % 73 % 99 % 98 % Zahlungsniveau für Wärme Energie im Tätigkeitsbereich der JSC „Quadra – Power Generation“ im Jahr 2013 Städte mit Beteiligung von Vermittlern am Vergütungssystem für Wärmeenergie Städte mit Direktvergütung für Wärmeenergie 66 % 76 % 96 % 91 % Ausschluss von Wiederverkäufern aus die Zahlungskette 47 %




Zahlung 9 ETOUKBevölkerungswärmeschuld MUP-Transportdienst Übergang zu Abrechnungen mit Endverbrauchern: Wie es dazu kam ETO erhält den endgültigen Tarif ETO schließt Wärmelieferverträge direkt mit Verwaltungsgesellschaften und Hauseigentümergemeinschaften ab, wodurch Wiederverkäufer, die den Transport über Nachbarschaftsnetze durchführen, in die Kasse kommen Flow nach ETO Vermittler Die Verwaltungsgesellschaft/Eigentümergemeinschaft blieb in der Kette, das Ziel wurde nicht erreicht – die Schulden wachsen weiter!
Zahlung Versorgungsdienst 11 ETOUKBevölkerungswärmezahlung für Wärme-MUP-Transportdienst Übergang zu Abrechnungen mit Endverbrauchern: Was wollen wir? Ermöglichen Sie ETO, schnell zu direkten Abrechnungen mit Endverbrauchern überzugehen, ohne dass Hauptversammlungen über die Zahlung von Eigenheimbesitzern entscheiden müssen



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