Berechnung des Standards zur Bildung von Kraftstoffreserven. III

Kraftstoffreserven

Heutzutage verbraucht die Menschheit pro Jahr so ​​viel Treibstoff, wie seit Millionen von Jahren auf dem Planeten gespeichert ist.

Anhand der Höhe des Kraftstoffverbrauchs lässt sich der Wohlstand eines Landes beurteilen. Im Durchschnitt verbringt ein Mensch auf der Erde etwa 5 kg Standardkraftstoff (CE) pro Tag, in Industrieländern - etwa 30 kg u.t. pro Tag. Der weltweite Gesamtkraftstoffverbrauch beträgt etwa 12 Milliarden Tonnen Treibstoffäquivalent (t SKE) pro Jahr.

Nach den neuesten Daten des World Energy Council (WEC) belaufen sich die weltweiten Reserven an fossilen Brennstoffen auf 1220 Milliarden Tonnen Brennstoffäquivalent, und die gesamten förderbaren Brennstoffreserven sind vier- bis fünfmal höher, d. h. ausreichend für den weltweiten Bedarf für viele Jahrzehnte (bis zu 500 Jahre).

Der Verbrauch und die nachgewiesenen Kraftstoffreserven in der Welt sind in der Tabelle aufgeführt. 1.1.

Tabelle 1.1 – Kraftstoffverbrauch und Reserven

Eine fachmännische, optimistische Einschätzung der möglichen Kraftstoffmenge im Erdinneren gemäß den Daten ist in der Tabelle angegeben. 1.2.

Tabelle 1.2 – Schätzung der Brennstoffmenge im Erdinneren und der Reserve beim aktuellen Verbrauch

Das wichtigste Problem für jedes Land ist seine Energieversorgung.

In der Tabelle 1.3 präsentiert Daten über die Versorgung der Ukraine mit ihren eigenen Energieressourcen entsprechend den Daten.

Tabelle 1.2 – Versorgung der Ukraine mit eigenen Energieressourcen

Die Ukraine gehört zu den Ländern mit einem Defizit an eigenen natürlichen Kohlenwasserstoffressourcen. Die Ukraine produziert etwa 94 Millionen Tonnen Treibstoffäquivalent. pro Jahr und der Bedarf an in guter Kondition Die Wirtschaftlichkeit beträgt etwa 300 Millionen Tonnen Treibstoffäquivalent. Im Jahr. Der Importbedarf beträgt etwa 206 Millionen Tonnen Brennstoffäquivalent, einschließlich Erdgas– 138 Millionen Tonnen SKE (120 Milliarden m 3), Öl - 68 Millionen Tonnen Treibstoffäquivalent. (50 Millionen Tonnen).

In der Ukraine sah die Struktur des Verbrauchs von Primärenergieressourcen aus letzten Jahren etwas wie das:

Erdgas – 43 %;

Öl – 18 %; (Gas + Öl – 61 %);

Kohle – 23 %;

Atomenergie – 16 %.

Kohlevorkommen in der Ukraine:

Donezker Kohlebecken der Region Lugansk (Kohle aller Qualitäten).

Kohlebecken Lemberg-Wolyn (Kohle der Güteklasse G).

Erdgasfelder: Dashavskoye, Shebelinskoye, Gasfeld in Gogolevo.

Aufgrund des schwarzen Regals und Asowsche Meere Es ist geplant, die Öl- und Gasproduktion zu steigern.

Unter Berücksichtigung der besten internationalen Erfahrungen ist für die Ukraine Folgendes wichtig und vielversprechend:

Steigerung der Kohleproduktion als Ersatz für Öl und Erdgas;

Einsatz energiesparender Industrien und Technologien;

Sicherheit bestehender Kernkraftwerksblöcke und Beschaffung unseres eigenen Kernbrennstoffs, Analyse der Möglichkeit des Baus neuer Kernkraftwerksblöcke;

Suche und Herstellung neuartiger Kraftstoffe aus Pflanzenstoffen, technischen Alkoholen etc.

Verordnung des Ministeriums für Industrie und Energie der Russischen Föderation
vom 4. Oktober 2005 Nr. 269
„Zur Arbeitsorganisation im Ministerium für Industrie und Energie der Russischen Föderation
über die Genehmigung von Standards für die Bildung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern“

Zur Umsetzung des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juni 2004 Nr. 284 „Über die Genehmigung der Verordnungen des Ministeriums für Industrie und Energie der Russischen Föderation“ (Gesetzessammlung). Russische Föderation, 2004, Nr. 25, Kunst. 2566; Nr. 38, Kunst. 3803; 2005, Nr. 5, Kunst. 390) Ich bestelle:

1. Die Klausel wurde gemäß der Verordnung des Ministeriums für Industrie und Energie der Russischen Föderation vom 1. November 2007 N 473 für ungültig erklärt

2. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Berechnung und Begründung von Standards für die Bildung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern.

3. Ich behalte mir die Kontrolle über die Ausführung dieser Bestellung vor.

Amtierender Minister

Registriernummer 7121

Anwendung

Das Verfahren zur Berechnung und Begründung von Standards für die Schaffung von Kraftstoffreserven

I. Das Verfahren zur Bildung technologischer Brennstoffreserven in Kraftwerken und Kesselhäusern der Elektrizitätswirtschaft

1. Das Verfahren zur Berechnung und Begründung der Standards für die Bildung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern legt die Grundvoraussetzungen für die Standardisierung technologischer Brennstoffreserven (Kohle, Heizöl, Torf, Dieselkraftstoff) bei der Strom- und Wärmeerzeugung fest Energie.

2. Der Standard für die Schaffung technologischer Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern ist die allgemeine Standardbrennstoffreserve (im Folgenden: OGST) und wird durch die Summe der Volumina des irreduziblen Standardbrennstoffvorrats (im Folgenden: NNST) und des Standards bestimmt Betriebsreserve an Haupt- oder Reservebrennstoffen (im Folgenden: NEZT) .

3. NNZT gewährleistet den Betrieb des Kraftwerks und des Kesselhauses im „Überlebens“-Modus mit einer minimalen elektrischen und thermischen Auslegungslast unter den Bedingungen des kältesten Monats des Jahres und einer Ausrüstungszusammensetzung, die die Aufrechterhaltung positiver Temperaturen im Hauptgebäude ermöglicht , Nebengebäude und Bauwerke.

4. NEZT ist für den zuverlässigen und stabilen Betrieb von Kraftwerken und Kesselhäusern notwendig und gewährleistet die geplante Produktion von elektrischer und thermischer Energie.

5. Eine Regulierung von Maßnahmen mit NZT an Wärmekraftwerken und Kesselhäusern ist erforderlich, um die Folgen einer vollständigen Stilllegung von Kraftwerken oder Kesselhäusern und damit verbundene langfristige Einschränkungen und Abschaltungen von Verbrauchern zu verhindern.

6. Die Regulierung der NEZT in Kraftwerken und Kesselhäusern ist neben der Gewährleistung eines zuverlässigen und stabilen Betriebs auch erforderlich, um die Bildung von Brennstoffreserven bei der Vorbereitung von Kraftwerken und Kesselhäusern aller Art für den Betrieb im Herbst-Winter zu kontrollieren Zeitraum (im Folgenden als AWP bezeichnet).

7. Bei Kraftwerken, die in einem einheitlichen Stromversorgungssystem betrieben werden, berücksichtigt die NNZT die Notwendigkeit, nicht abgeschaltete Verbraucher, die über Kraftwerkseinspeisungen versorgt werden und keine Ersatzstromversorgung aus dem einheitlichen Stromversorgungssystem haben, mit Strom zu versorgen.

8. Der Stromverbrauch für den Eigenbedarf des Kraftwerks sowie für die Stromversorgung von Verbrauchern, mit Ausnahme derjenigen, die nicht abschaltbar sind, wird bei der NNCT-Berechnung nicht berücksichtigt, da Strom in diesem Fall für den Zeitraum der Das Kraftwerk erreicht NNCT und kann aus einem einheitlichen Stromnetz bereitgestellt werden.

9. NNZT für Kraftwerke, die isoliert vom einheitlichen Energiesystem betrieben werden, umfasst eine Brennstoffreserve für den elektrischen und thermischen Eigenbedarf sowie für die Wärme- und Stromversorgung nicht abgeschalteter Verbraucher.

10. NNZT wird für einen Zeitraum von 3 Jahren gegründet und kann bei Änderungen in der Zusammensetzung der Ausrüstung, der Brennstoffstruktur sowie der Belastung nicht abgeschalteter Verbraucher elektrischer und thermischer Energie, die keinen Strom haben, angepasst werden andere Quellen.

11. Die NNZT für Elektrizitätswerke wird im Einvernehmen mit der Organisation, die die Dispatcherfunktionen wahrnimmt, festgelegt.

12. Die Berechnung der NNZT erfolgt für jede Kraftstoffart separat.

13. NNZT für Kraftwerke und Kesselhäuser, die Kohle und Heizöl verbrennen, muss den Betrieb von Wärmekraftwerken (im Folgenden: TPP) im Überlebensmodus sieben Tage lang und für TPPs, die Gas verbrennen, drei Tage lang sicherstellen.

14. Der in der NEZT enthaltene Brennstoff, der bis zum 1. Oktober – dem Beginn der Winterperiode – angesammelt wurde, wird gemäß den Energie-Brennstoff-Bilanzen für jedes Kraftwerk in den Verbrauch für die Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie während der Winterperiode einbezogen und Kesselhaus.

15. Die jährliche NEZT-Berechnung wird für jedes Kraftwerk und Kesselhaus durchgeführt, das feste oder flüssige Brennstoffe (Kohle, Heizöl, Torf, Dieselkraftstoff) als Reserve verbrennt oder über diese verfügt. Die Berechnungen erfolgen zum Stichtag, dem 1. Oktober des Planjahres, der die Vorbereitung auf die Arbeit auf dem beruflichen Arbeitsmarkt vom 1. Oktober bis 1. April charakterisiert nächstes Jahr.

16. Berechnungen von NNZT und NEZT erfolgen gemäß diesem Verfahren.

17. NNZT und NEZT für Kraftwerks- und Kesselhausverbünde werden als Gesamtvolumen aller im Verbund enthaltenen Kraftwerke und Kesselhäuser ermittelt.

18. Berechnungen von Standards zur Schaffung von Kraftstoffreserven für den Zieltermin (1. Oktober des geplanten Jahres) vor ihrer Vorlage beim Ministerium für Industrie und Energie Russlands werden in der Regel berücksichtigt:

Für Kraftwerke und Kesselhäuser der Elektrizitätswirtschaft durch die zuständigen Kraftwerks- und (oder) Kesselhausverbände;

Für Organisationen des Wohnungsbaus und der kommunalen Dienstleistungen (im Folgenden: Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen) durch die zuständigen Strukturabteilungen der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation.

19. Alle Ergebnisse der Berechnungen und Begründungen der akzeptierten Koeffizienten zur Bestimmung der Brennstoffreservestandards in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern werden in Form einer Erläuterung auf Papier (in einem separaten Buch enthalten) und in elektronischer Form dargestellt: Erläuterung - in Word-Format, Berechnungen und die für Berechnungen notwendigen Ausgangsinformationen liegen im Excel-Format vor.

II. Merkmale des Verfahrens zur Berechnung von Standards für Wärmequellen von Kommunen

20. Der jährliche Bedarf an NEZT für jede Wärmequelle wird je nach Brennstofftyp gemäß den bestehenden regulatorischen Merkmalen der Ausrüstung bestimmt.

22. NEZT und AZT werden durch die Summe der Werte aller in der Gemeinde enthaltenen Heizkesselhäuser (Industrieheizungen) bestimmt.

23. ONZT und seine Komponenten (mit Ausnahme der staatlichen Reserve) für jede Wärmequelle oder Gruppen von Wärmequellen der Gemeinden werden durch (für den Brennstoffverbrauch bis zu 150 t/h) und (für den Brennstoffverbrauch über 150 t/h) bestimmt. Der tägliche Kraftstoffverbrauch wird für den kältesten Monat ermittelt.

24. Standards für Gruppen von Wärmequellen in Gemeinden werden unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit grundlegender Brennstofflager festgelegt.

25. Die Mindestbrennstoffreserven in den Lagern von Wärmeversorgungsorganisationen für Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen betragen: Kohle – 45, Heizöl – 30-Tage-Bedarf.

26. Die Entwicklung von Standards erfolgt unter Berücksichtigung von Zeitplänen, Routen, Methoden der Brennstofflieferung und deren Lagerung in Wärmequellenlagern oder Basislagern in Höhe der Standardbrennstoffreserven vor Beginn der Heizperiode.

Tabelle 1

CVD-Volumen für Kraftstoffverbrauch bis 150 t/h

Art des Kraftstoffs

Kraftstoffkapazität

Festbrennstoff:

bei Lieferung auf der Straße

Für den 7-tägigen Verzehr

Für 14-tägigen Verzehr

Flüssiger Primär- und Reservebrennstoff:

bei Lieferung auf der Straße

Für 5-tägigen Verzehr

bei Lieferung per Bahn

Für 10-tägigen Verzehr

Flüssiger Notbrennstoff für gasbefeuerte Kesselhäuser, geliefert per Landtransport

Für den 3-Tages-Verzehr

Flüssiger Brennstoff, der über Pipelines geliefert wird

Für den 2-Tages-Verzehr

Flüssiger Startbrennstoff für Kesselhäuser mit Kapazität:

bis zu 100 Gcal/h inklusive

zwei Tanks à 100 t

mehr als 100 Gcal/h

zwei Tanks à 200 t

Tabelle 2

Menge des Kraftstoffverbrauchs bei einem Kraftstoffverbrauch über 150 t/h

Art des Kraftstoffs

Kraftstoffkapazität

Fester Brennstoff, wenn das Kraftwerk weit vom Brennstoffproduktionsbereich entfernt liegt:

Für den 7-tägigen Verzehr

von 41 bis 100 km

Für 15-tägigen Verzehr

über 100 km

Für 30-tägigen Verzehr

Flüssiger Brennstoff ist der wichtigste für Kraftwerke, die mit Heizöl betrieben werden:

bei Lieferung per Bahn

Für 15-tägigen Verzehr

bei Zufuhr über Rohrleitungen

Für den 3-Tages-Verzehr

Flüssiger Reservebrennstoff für Gaskraftwerke*

Für 10-tägigen Verzehr

Flüssiger Notfallbrennstoff für Gaskraftwerke*

Für 5-tägigen Verzehr

Flüssiger Brennstoff für Spitzenwasserkessel

Für 10-tägigen Verzehr

* für Kraftwerke, die über keine zweite unabhängige Gasversorgungsquelle verfügen.

III. Methodik zur Berechnung von Standards zur Schaffung von Kraftstoffreserven
in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern der Elektrizitätswirtschaft

27. Die Berechnung der NNZT erfolgt für Kraftwerke und Kesselhäuser auf der Grundlage regulatorischer und technischer Dokumente zum Brennstoffverbrauch.

28. Die Berechnung der NNZT für Kraftwerke und Kesselhäuser erfolgt in Form einer Erläuterung. Die Berechnungsergebnisse werden gesondert erstellt, von den Leitern dieser Kraftwerke oder Kesselhäuser (zu diesem Verfahren) unterzeichnet und vom Leiter des Vereins, dem diese Kraftwerke oder Kesselhäuser angehören, genehmigt.

29. Die Erläuterung zur Berechnung von NZT enthält die folgenden Abschnitte:

1). Liste der nicht schaltbaren externen Verbraucher thermischer und elektrischer Energie und Angaben zu den minimal zulässigen Belastungen. Nicht berücksichtigt wird die thermische Belastung von Kraftwerken und Kesselhäusern, die je nach den Bedingungen der Wärmenetze vorübergehend auf andere Kraftwerke und Kesselhäuser übertragen werden kann;

2). Begründung technologisches Schema und die Zusammensetzung der Ausrüstung, die den Betrieb von Kraftwerken und Kesselhäusern im „Überlebens“-Modus gewährleistet;

3). Berechnung der minimal erforderlichen Wärmeleistung für den Hilfsbedarf von Kraftwerken und Kesselhäusern sowie der elektrischen Leistung für den Hilfsbedarf von Kraftwerken, die isoliert vom UES Russlands betrieben werden.

30. Die jährliche Berechnung der NEZT für das geplante Jahr (vom 1. Januar des geplanten Jahres bis zum 1. Januar des nächsten Jahres) erfolgt ab dem Kontrolldatum 1. Oktober für einzelne Kraftwerke und Kesselhäuser. Die Ergebnisse der NEZT-Berechnungen werden zusammen mit den Ergebnissen der ONZT-Berechnung gemäß der Stichprobe gemäß diesem Verfahren erstellt. Den Ergebnissen der NEZT-Berechnungen ist eine Erläuterung beigefügt.

31. Gemäß den Merkmalen des Schemas zur Durchführung der jährlichen Berechnung der NEZT werden Kraftwerke und Kesselhäuser in drei Kategorien eingeteilt:

Standard (Standardberechnungsschema);

Mit begrenzten (saisonalen) Zeiträumen für die Kraftstofflieferung;

Diejenigen, die im Vorjahr über ein kritisches Niveau an Treibstoffreserven verfügten (weniger als 60 % der gesamten Treibstoffreserven zum 1. Oktober).

32. Als Berechnungsgrundlage für Standardgruppe Kraftwerke und Kesselhäuser, der durchschnittliche tägliche Verbrauch von Kohle, Heizöl, Torf, Dieselkraftstoff in Kraftwerken oder Kesselhäusern wird im Januar und April des geplanten Jahres ermittelt, der zur Erfüllung des Produktionsprogramms für die Strom- und Wärmeerzeugung erforderlich ist Energie des geplanten Jahres unter Berücksichtigung des Koeffizienten des durchschnittlichen Anstiegs des durchschnittlichen täglichen Kraftstoffverbrauchs im Januar und April für die letzten drei Jahre vor dem geplanten Jahr. Die Berechnung erfolgt nach der Formel:

NEZT = V pr × K r × T trans × K avg, tausend Tonnen,

wobei Vpr der durchschnittliche tägliche Kraftstoffverbrauch zur Umsetzung des Produktionsprogramms im Januar und April des geplanten Jahres in Tausend Tonnen ist;

K p – der Änderungskoeffizient des durchschnittlichen täglichen Kraftstoffverbrauchs im Januar und entsprechend im April für die drei Jahre vor dem geplanten Jahr, wird durch die Formel bestimmt:

B 1, B 2, B 3 – tatsächlicher durchschnittlicher täglicher Kraftstoffverbrauch im Januar und entsprechend im April für das erste, zweite und dritte Jahr vor dem geplanten Jahr;

Кср – Koeffizient einer möglichen Lieferunterbrechung (berücksichtigt Lieferbedingungen, die abhängig von der Situation auf dem Kraftstoffmarkt, den Beziehungen zu Lieferanten, den Transportbedingungen und anderen Faktoren, die die Transportzeit verlängern), wird im Bereich von 1,5 bis 2,5 akzeptiert;

T pro – gewichtete durchschnittliche Zeit für den Transport von Kraftstoff von verschiedenen Lieferanten, bestimmt durch die Formel:

wobei T per1, T per2, ..., T pern – Zeit des Kraftstofftransports von verschiedenen Lieferanten, Tage;

In Monat1, In Monat2, ..., In Monat – die geschätzten Mengen an Kraftstofflieferungen von verschiedenen Lieferanten für Januar und April des geplanten Jahres.

NEZT Okt. = NEZT Jan. + (NEZT Jan. - NEZT Apr.), (Tausend Tonnen)

34. Bei getrennter Verbrennung (in Warteschlangen oder Kesselanlagen) von Kohle aus verschiedenen Lagerstätten oder nicht austauschbaren Lagerstätten wird die NEZT für jede Lagerstätte ermittelt. Die Gesamt-NEZT für ein Kraftwerk oder Kesselhaus wird durch Summierung ermittelt.

35. NEZT muss ab dem 1. Oktober für Verbunde von Kraftwerken und (oder) Kesselhäusern oder einzelne Kraftwerke und Kesselhäuser mit begrenzten Lieferfristen ihren Betrieb vom Ende eines Lieferzeitraums bis zum Beginn des nächsten ähnlichen Zeitraums mit a sicherstellen Sicherheitsfaktor Kz = 1,2, unter Berücksichtigung einer unter realistischen Bedingungen möglichen Verschiebung des Startzeitpunkts der Kraftstoffversorgung in Gebiete mit begrenzten Lieferzeiten.

36. Die NEZT für die Kombination von Kraftwerken und (oder) Kesselhäusern oder einzelnen Kraftwerken und Kesselhäusern, die am 1. Oktober in der vorherigen Betriebsperiode einen kritischen Brennstoffvorrat hatten, wird um einen Unfallratenkoeffizienten (Kav) von 1,2 erhöht die berechneten Werte.

37. NRT wird durch die Summe von NRT und NERT berechnet. Die Berechnungsergebnisse werden gesondert nach Stichprobe gemäß dieser Verordnung erstellt, von den Leitern der Kraftwerke und Kesselhäuser unterzeichnet und vom Leiter des Vereins, dem diese Kraftwerke und (oder) Kesselhäuser angehören, genehmigt.

38. In Ausnahmefällen ist eine Anpassung der Brennstoffreservenormen bei wesentlichen Änderungen des Programms zur Erzeugung elektrischer und thermischer Energie oder einer Änderung der Brennstoffart möglich. Das Verfahren zur Änderung von Normen ähnelt der Erstgenehmigung gemäß dieser Verordnung.

Anhang Nr. 1


in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern

(Probe)

Vereinbart *:

Vereinbart **:

Leiter des Vereins

Leiter der Organisation,

Kraftwerke und (oder) Kesselhäuser

umsetzen

Versandfunktionen

__________________________

Initialen, Nachname

Initialen, Nachname

„___“____________________ 200 g.

„___“______________ 200 g.

Irreduzible Standardkraftstoffreserve (MRF)

Kraftwerk (Kesselhaus) _______________________

(Name)

1. Kohle, insgesamt ________________________________________________ Tausend Tonnen

inkl. durch Einlagen*** _________________________________

2. Heizöl _____________________________________________ Tausend Tonnen

Kraftwerksleiter

(Heizungsraum)

VOLLSTÄNDIGER NAME. (Unterschrift)

Darsteller: Vollständiger Name, Position, Abteilungsname,

Tel. Stadt, lokal, E-Mail

______________________________

*Vereinbarung über den Beitritt eines Kraftwerks oder Kesselhauses zum Verein.

** Bei Kraftwerken zu vereinbaren.

*** Für getrennte Verbrennung.

Anhang Nr. 2

zum Berechnungs- und Begründungsverfahren
Standards für die Schaffung von Kraftstoffreserven
in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern

inkl. durch Einlagen

(Probe)

Vereinbart*:

Leiter des Vereins

Kraftwerke und (oder) Kesselhäuser

________________________________

Initialen, Nachname

Dieselkraftstoff

Zur Verpflichtung zur Sicherstellung der Regelbrennstoffversorgung während der Heizperiode

Akzeptiert Regionalgericht Irkutsk
  1. Richterin und Reporterin Astafieva O.Yu. Im Fall Nr. 33-3420/2012
  2. BESCHWERDEENTSCHEIDUNG
  3. 18. April 2012 Irkutsk
  4. Richtergremium für Zivilsachen des Bezirksgerichts Irkutsk, bestehend aus:
  5. Vorsitzender Gurevskoy L.S.,
  6. Richter Kravchenko E.G. und Astafieva O.Yu.,
  7. unter Sekretärin Makarova S.S.,
  8. nach Prüfung eines Zivilverfahrens in öffentlicher Sitzung über die Klage des Interbezirksstaatsanwalts Ust-Ilimsk, der im Interesse einer unbestimmten Anzahl von Personen handelt, gegen OJSC „...“ bezüglich der Verpflichtung, die Standardbrennstoffversorgung während des Heizens sicherzustellen Jahreszeit,
  9. auf die Berufung des Beklagten OJSC „....“, vertreten durch den Vertreter S.., handelnd aufgrund einer Vollmacht,
  10. zur Entscheidung des Stadtgerichts Ust-Ilimsk der Region Irkutsk vom 16. Februar 2012 in diesem Zivilverfahren,
  11. Eingerichtet:

  12. Zur Begründung des Anspruchs gab der Kläger an, dass bei der Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften darauf abzielte, sicherzustellen Bevorzugte Umstände Lebensaktivität der Bevölkerung, zum (...Datum...) wurde festgestellt, dass in.... der Gemeinde an den Kesselhäusern, die die Wärmeversorgung von Wohngebäuden im r.p. gewährleisten. (...Name...), Gegenstände von gesellschaftlicher Bedeutung und andere Gegenstände, eine notwendige Treibstoffversorgung ist nicht erforderlich. Nach Angaben des Unified Dispatch Service der Region belief sich die Kohlereserve auf ... Tonnen bei einem täglichen Verbrauch von ... Tonnen, also einer Reserve für fünf Tage anstelle der festgelegten Mindeststandardkohlereserve für ... .. Tage, was den Betrieb im Überlebensmodus gewährleistet. Die festgelegte Mindeststandardkohlereserve wird auf der Grundlage der tatsächlichen Zeit berechnet, die für die Lieferung des Brennstoffs vom Lieferanten oder Basislager benötigt wird, und der Zeit, die dafür erforderlich ist Ladearbeiten. Für solider Typ Kraftstoffmenge, bei der Lieferung von Kraftstoff auf der Schiene sollte das Volumen der Kraftstoffreserven für ... Tage betragen, bei der Lieferung per Straßentransport - für ... Tage.
  13. In r.p. (...Name...) Kohle wird sowohl per Bahn als auch per Straße geliefert. Nach den Angaben des Beklagten und den Angaben der Verwaltung der Region Ust-Ilimsk vom (... Datum...) sollte die Standardkraftstoffversorgung .... Tonnen betragen, die Art der Kraftstofflieferung jedoch nicht angegeben. Zum (...Datum...) betrug der tägliche Kraftstoffverbrauch .... Tonnen mit der tatsächlichen Reserve .... Tonnen. Der Mangel an Standardkraftstoffreserven erklärt sich aus der Verschuldung der OJSC „...“ für zuvor gelieferte Produkte. Das Fehlen einer Brennstoffversorgung, die für den unterbrechungsfreien Betrieb der Kesselhäuser des Dorfes erforderlich ist, führt zu einer Verletzung der Rechte der im Siedlungsgebiet lebenden Bürger normale Bedingungen Lebensaktivität im Winter schafft Hindernisse für die Bürger bei der Ausübung ihres Rechts auf Nutzung von Energie- und Wärmeressourcen Haushaltsbedürfnisse in unbegrenzter Menge. Das Versäumnis der Beklagten, Maßnahmen zu ergreifen, ist auf die Untätigkeit bei der Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes „Über die Wärmeversorgung“ zurückzuführen.
  14. Ich wurde gebeten, OJSC „…“ zu verpflichten, während der Heizperiode (...) eine Mindeststandardversorgung mit Brennstoff im… Kesselhaus, Kesselhaus Nr. Datum...) . nicht weniger als ... Tonnen.
  15. Laut der aktualisierten Klageschrift beantragte er beim Gericht, OJSC „...“ zu verpflichten, eine Mindeststandardversorgung mit Brennstoff im ... Kesselhaus, Kesselhaus Nr. ... und Kesselhaus Nr. bereitzustellen. .. während der Heizperiode (...Datum.. .) g.g. nicht weniger... Tonnen.
  16. Mit der Entscheidung des Stadtgerichts Ust-Ilimsk der Region Irkutsk vom 16. Februar 2012 wurden die Ansprüche des Bezirksstaatsanwalts Ust-Ilimsk, der im Interesse einer unbestimmten Anzahl von Personen handelte, teilweise befriedigt. Das Gericht ordnete an, dass die JSC „…“ während der Heizperiode (..) eine Mindeststandardversorgung mit Brennstoff im … Kesselhaus, im Kesselhaus Nr. … und im Kesselhaus Nr. … bereitstellen muss. .Datum...) . nicht weniger als ... Tonnen.
  17. Zur Befriedigung des restlichen Anspruchs bezüglich der Verpflichtung von OJSC „....“, eine Mindeststandardversorgung mit Brennstoff im… Kesselhaus, Kesselhaus Nr. … und Kesselhaus Nr. … bereitzustellen. .. während der Heizperiode (...Datum.. .) g.g. nicht weniger als ... Tonnen, abgelehnt.
  18. Auch der Beklagte OJSC „...“, vertreten durch den Vertreter S., der aufgrund einer Vollmacht handelte, war mit der Gerichtsentscheidung nicht einverstanden und legte Berufung ein, in der er darauf hinwies, dass die Entscheidung rechtswidrig, unbegründet und vorbehaltlich der Aufhebung, da das Gericht die relevanten Umstände des Falles falsch bestimmt hat und die Schlussfolgerungen des Gerichts nicht den tatsächlichen Umständen des Falles entsprechen.
  19. Zeigte an, dass OJSC "...." in R.P. (...Name...) ist ein Energieversorgungsunternehmen. OJSC „…“ kommt seiner Verpflichtung nach, im Rahmen der Verordnung vom (...Datum...) Nr. .... „O. ..“. Diese Anordnung ist ein interner Regulierungsakt und für alle Zweigstellen und Strukturabteilungen der OJSC „…“ verbindlich. Die Arbeiten zur Berechnung und Begründung von Standards für die Bildung von Brennstoffreserven in Kesselhäusern erfolgen gemäß den Bestimmungen der Anleitung zur Arbeitsorganisation zur Berechnung und Begründung von Standards für die Bildung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern in das Energieministerium Russlands, genehmigt durch die Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 4. September 2008 Nr. 66.
  20. Die geschätzte Größe der minimalen Standard-Kraftstoffreserve wird durch den durchschnittlichen täglichen geplanten Kraftstoffverbrauch des kältesten Monats bestimmt Heizperiode und die Anzahl der Tage, die unter Berücksichtigung der Art des Kraftstoffs und der Art seiner Lieferung bestimmt wird. Basierend auf der Formel zur Berechnung der minimalen Standardbrennstoffreserve beträgt der Brennstoffverbrauch für das zentrale Kesselhaus ... Tonnen; für Heizraum Nr. .... Tonnen; für Heizraum Nr. .... Tonnen. Somit beträgt der Mindestvorrat an Kraftstoffen bei Lieferung per Bahn ... Tonnen.
  21. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass, wie aus den Anforderungen der Anweisungen und der Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation hervorgeht, dem Energieministerium der Russischen Föderation das Recht zur Genehmigung von Standardbrennstoffreserven eingeräumt wird. Organe Kommunalverwaltung Sie einigen sich lediglich auf Brennstoffreservestandards, die dann dem Energieministerium der Russischen Föderation zur Prüfung für eine spätere Genehmigung vorgelegt werden (Ziffer 18 der Anweisungen). Er ist der Ansicht, dass aufgrund der Tatsache, dass die Standardkraftstoffreserve nicht von der zuständigen Stelle gemäß dem festgelegten Verfahren genehmigt wurde, die Entscheidung über die Verpflichtung einer solchen Reserve tatsächlich nicht durchgesetzt werden kann.
  22. Beantragt die Aufhebung der Entscheidung des Stadtgerichts Ust-Ilimsk der Region Irkutsk vom 16. Februar 2012 und die Annahme einer neuen Entscheidung in diesem Fall.
  23. Nach Anhörung des Berichts der Richterin des Bezirksgerichts Irkutsk, Astafieva O.Yu., der Erläuterungen des Vertreters des Beklagten durch Bevollmächtigten, Zhilkin E.A. unterstützte die Argumente der Berufung, nachdem er die Fallmaterialien studiert und die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Entscheidung des Gerichts gemäß der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation zu den Argumenten der Berufung überprüft hatte, findet das Berufungsgremium keine Gründe für die Aufhebung.
  24. Bei der Prüfung dieses Falles hat das Gericht die für die Lösung des Falles relevanten Umstände korrekt ermittelt, die Regeln des materiellen und verfahrensrechtlichen Rechts korrekt angewendet und alle in dem Fall gesammelten Beweise in ihrer Gesamtheit gemäß den Anforderungen ordnungsgemäß gewürdigt die Zivilprozessordnung der Russischen Föderation arbeitet an der Berechnung und Begründung der vom Ministerium genehmigten Standards für die Schaffung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern Energieministerium der Russischen Föderation vom 04.09.2008 Nr. 66, der Standard für die Bildung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern ist die allgemeine Standardreserve an Haupt- und Reservebrennstoffen (ONZT) und wird durch die Summe der Volumina von bestimmt die minimale Standardkraftstoffreserve (RNST) und die S(NEFR).
  25. Es wird eine Mindeststandard-Brennstoffversorgung in Heizkesselhäusern geschaffen, um deren Betrieb unter unvorhergesehenen Umständen (Unterbrechungen der Brennstoffversorgung; ein starker Rückgang Außenlufttemperatur usw.), wenn die Nutzung nicht möglich ist oder der betriebsübliche Brennstoffvorrat erschöpft ist.
  26. Die betriebsübliche Brennstoffreserve ist für den zuverlässigen und stabilen Betrieb von Kraftwerken und Kesselhäusern notwendig und gewährleistet die geplante Produktion von elektrischer und (oder) thermischer Energie.
  27. Die Minfür Kraftwerke und Kesselhäuser, die Kohle, Heizöl und Diesel verbrennen, muss unabhängig von Eigentum und Organisations- und Rechtsform den Betrieb thermischer Kraftwerke im Überlebensmodus für sieben Tage gewährleisten.
  28. Standards zur Schaffung von Treibstoffreserven für Organisationen und (oder) deren getrennte Abteilungen(Zweigstellen) in Gebieten mit saisonabhängiger Kraftstofflieferung unterliegen einer gesonderten Berechnung und Begründung.
  29. Die Anzahl der Tage, für die die NNZT berechnet wird, wird durch die tatsächliche Zeit bestimmt, die für die Lieferung von Kraftstoff vom Lieferanten oder den Basislagern benötigt wird, sowie durch die Zeit, die für Be- und Entladevorgänge erforderlich ist.
  30. Bei der Lösung des Streits stellte das Gericht fest, dass das zentrale Kesselhaus, das Kesselhaus Nr. ... und das Kesselhaus Nr. ... den Brennstofftyp Kohle verwenden. Die Art der Brennstofflieferung an den Heizraum Nr. ..., Heizraum Nr. .... wird durch den Straßentransport bestimmt; zum... Heizraum - mit der Bahn. Die Lieferung von Kohle für OJSC „…“ erfolgt durch OJSC „….“
  31. Gemäß der Verordnung vom (...Datum...) Nr. .... "...." wurde eine Mindeststandardbrennstoffreserve (Kohle) von mindestens .... Tagen, basierend auf dem Strom, festgelegt Kraftstoffverbrauch in einem bestimmten Zeitraum.
  32. Nach der Antwort des Schauspielers Leiter der Verwaltung der Region Moskau „....“ ab (...Datum...) die minimale Standardtreibstoffreserve für.... OJSC "...." wurde in Höhe von... festgelegt. . Tonnen basierend auf der Reservemenge für ... Tage, der tatsächlichen Zeit, die für die Lieferung des Kraftstoffs vom Lieferanten benötigt wird, und der Zeit für Be- und Entladevorgänge.
  33. Gemäß den Ziffern 4, 7, 9, 12 der Weisung wird die Mindeststandardkraftstoffreserve alle drei Jahre berechnet und begründet, die Ergebnisse der Berechnungen werden ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres dokumentiert. Eine nicht reduzierbare Standard-Brennstoffversorgung in Heizkesselhäusern wird geschaffen, um deren Betrieb unter unvorhergesehenen Umständen (Unterbrechungen der Brennstoffversorgung, starker Abfall der Außenlufttemperatur usw.) sicherzustellen, wenn die Nutzung oder der Standardbetrieb unmöglich ist Der Kraftstoffvorrat ist erschöpft. Während des Dreijahreszeitraums unterliegt die NNZT einer Anpassung bei Änderungen in der Zusammensetzung der Ausrüstung, der Struktur des Brennstoffs sowie der Belastung nicht abgeschalteter Verbraucher elektrischer und thermischer Energie, die keinen Strom haben aus anderen Quellen. NNZT für Kraftwerke und Kesselhäuser, die Kohle, Heizöl und Diesel verbrennen, gewährleistet den Betrieb von Wärmekraftwerken im Überlebensmodus für sieben Tage und für Wärmekraftwerke und Kesselhäuser, die Gas verbrennen – für drei Tage.
  34. Nach Würdigung der Gesamtheit der im Einzelfall festgestellten Umstände und Anwendung der aufgeführten Rechtsnormen kam das Gericht vernünftigerweise zu dem Schluss, dass Allgemeinzustand Um eine Mindeststandard-Brennstoffversorgung festzulegen, müssen Kesselhäuser 24 Stunden lang mit Brennstoff versorgt werden. Im Falle von Ausfällen bei der Bereitstellung von NEZT in der Region Irkutsk wird empfohlen, NEZT innerhalb von ... Tagen bei Lieferung per Bahn und ... Tagen - auf der Straße - zu installieren.
  35. Somit kam das Gericht zu Recht zu dem Schluss, dass für Kesselhäuser.... JSC "......" die minimale Standardbrennstoffreserve für die Heizperiode (...Datum...) muss für .... Tage bereitgestellt werden. Da der tägliche Brennstoffverbrauch in Kesselhäusern (abhängig von der Außenlufttemperatur) .... Tonnen beträgt, kam das Gericht vernünftigerweise zu dem Schluss, dass die minimale Standardbrennstoffversorgung in .... Heizraum, Heizraum Nr. .. . und Heizraum-Nr. ...während der Heizperiode (...Datum...) muss mindestens... Tonnen sein.
  36. Außerdem stellte das Gericht fest und wurde von den Parteien nicht bestritten, dass .... Heizraum, Heizraum Nr. .... und Heizraum Nr. .... über eine ausreichende Brennstoffversorgung für die Heizperiode verfügten (.. .Datum...) des Jahres.
  37. Gleichzeitig war die Mindeststandardkraftstoffversorgung, wie aus den täglichen Betriebsinformationen hervorgeht, zeitweise instabil. Sein Volumen lag unter den festgelegten .... Tonnen. Am Tag der Prüfung dieses Falles belief sich die NZT auf ... eine Tonne, was ebenfalls nicht dem festgelegten Standard entspricht.
  38. Unter diesen Umständen kam das Gericht vernünftigerweise zu dem Schluss, dass die Ansprüche des Interbezirksstaatsanwalts Ust-Ilimsk, der im Interesse einer unbestimmten Anzahl von Personen handelt, nicht erfüllt sind, da der Beklagte die Mengen der Mindeststandard-Kraftstoffreserven nicht eingehalten hat. gegen OJSC „…“ wegen der Verpflichtung zur Bereitstellung der Standard-Reservebrennstoffe während der Heizperiode unterliegen einer teilweisen Erfüllung – der minimalen Standard-Brennstoffversorgung in den Kesselhäusern der JSC „…“ während der Heizperiode (. .. Datum...). muss mindestens... Tonnen sein.
  39. Die in der Entscheidung dargelegten Schlussfolgerungen des Gerichts sind detailliert begründet und basieren auf einer Analyse der aktuellen Gesetzgebung und des Fallmaterials. Das Justizgremium hat keinen Grund, sie als falsch anzuerkennen.
  40. Die Argumente der Berufung, dass der Mindeststandardvorrat an Brennstoff für Kesselhäuser bei Lieferung per Bahn .... Tonnen betragen sollte, können von der gerichtlichen Kammer nicht berücksichtigt werden, da diese Argumente Gegenstand eines Gerichtsverfahrens waren und begründet waren aus den in der Gerichtsentscheidung genannten Gründen abgelehnt.
  41. Weitere Argumente der Berufung zielen auf eine andere, falsche Auslegung der Regeln des materiellen Rechts und der Beweiswürdigung der vom Gericht in voller Übereinstimmung mit den Regeln festgestellten und geprüften Umstände ab

13 IT-Standorte im Stadtbezirk verfügen über Ersatzbrennstoff. Diese Quellen erzeugen 75 % der gesamten Wärmeenergie. Als Reservekraftstoff Es werden Heizöl und Dieselkraftstoff verwendet. Gemäß den IT-Kraftstoffvorschriften wird kein Notkraftstoff bereitgestellt.

9 ITs verfügen über Heizölanlagen: State Enterprise OJSC Heat Generating Company No. , MUP „Vologdagorteploset“ auf der Straße. Zalineinaya 22, JSC „SKDM“. Gesamte Reservekraftstoffreserve laut Daten Wärmeversorgungsunternehmen 11 Tausend Tonnen.

Berechnungen der Standardvolumina der Reservebrennstoffreserven wurden gemäß der Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 4. September 2008 Nr. 66 „Über die Organisation der Arbeit im Energieministerium der Russischen Föderation“ durchgeführt genehmigen Standards für die Bildung von Brennstoffreserven in Wärmekraftwerken und Kesselhäusern.“ Die gesamte Standardkraftstoffreserve (TSF) wird durch die Summe der Volumina der irreduziblen Standardkraftstoffreserve (RNST) und der S(NEFR) bestimmt. NNZT beim Betrieb von IT mit Erdgas wird im IT-„Überlebens“-Modus für 3 Tage ermittelt, wobei für Verbraucher Temperaturen über Null bei der Außenlufttemperatur des kältesten Monats (-12,6 °C) aufrechterhalten werden. NEZT für mit Erdgas betriebene Quellen ist definiert als die Menge an Reservebrennstoff, die erforderlich ist, um gasförmigen Brennstoff in Zeiten einer Reduzierung seiner Versorgung durch Gasversorgungsunternehmen zu ersetzen. Die geschätzte Verringerung des Erdgasangebots wird auf 40 % des berechneten Wertes für 14 Tage im Januar und 14 Tage im April normalisiert. Gemäß SNiP II-35-76* „Kesselanlagen“ wurde die Berechnung der Reservebrennstoffmenge für Kesselanlagen mit einer installierten Wärmeleistung von mehr als 20 Gcal/h durchgeführt.

Der Mindeststandard für die Kraftstoffreserve wird durch die Formeln (Tonnen) bestimmt:

wobei: Bconv – täglicher Verbrauch an konventionellem Kraftstoff während des angegebenen Zeitraums, tce;

n Tag – Anzahl der Tage;

Q max – unterer Heizwert des Reservebrennstoffs, Gcal/t;

Qрн – Durchschnittswert der Wärmeversorgung des Wärmenetzes (Kesselhausleistung) im kältesten Monat, Gcal/Tag;

N SR.T – berechneter Standard spezifischer Verbrauch Treibstoff für die gelieferte Wärmeenergie für den kältesten Monat tce/Gcal;

ZU- Umwandlungskoeffizient von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff;

T- Dauer des Zeitraums der Bildung des Volumens der irreduziblen Kraftstoffreserve, Tage.

Die Swird durch die Formel (Tonnen) bestimmt:

Wo: T ZAM – die Anzahl der Tage, an denen die Gasversorgung reduziert ist;


D ZAM – der Anteil des täglichen Kraftstoffverbrauchs, der ersetzt werden muss;

ZU ZAM – Abweichungskoeffizient der tatsächlichen Indikatoren für die Reduzierung der Gasversorgung;

ZU EKV – das Verhältnis des Heizwerts von Reservebrennstoff und Gas.

Die Ergebnisse der Berechnung der Standard-Brennstoffreserven für große Wärmeenergiequellen im Stadtbezirk sind in angegeben Tabelle 6.

Tabelle 6. Wichtigste Ausgangsdaten und Ergebnisse der Berechnung der Bildung von Standard-Brennstoffreserven durch große Wärmeenergiequellen

IT, Kraftstoffart Durchschnittliche tägliche Wärmeenergieproduktion Spezifischer Kraftstoffverbrauchsstandard Durchschnittlicher täglicher Kraftstoffverbrauch Anzahl der Tage Reservekraftstoffkapazität*
Gcal hier/Gcal Hier Tage Tonnen
NNZT (Standard-Mindestkraftstoffreserve)
GU OJSC TGC-2 1653,6 0,166 274,50 606,85
LLC „Western Boiler House“ 1513,68 0,155 234,62 518,69
JSC VOMZ 719,952 0,145 104,39 230,79
SHPK-Anlage Teplichny 115,752 0,1577 18,25 40,36
MUP VGTS st. Zalineinaya 22 436,296 0,161 70,24 155,29
JSC „Agrostroykonstruktsiya“ 348,528 0,161 56,11 124,05
OJSC „Stroyindustry“ 108,12 0,156 16,87 37,29
Gesamt 775,0 1713,31
NEZT (Standard Operational Fuel Reserve)
GU OJSC TGC-2 960,96 0,166 159,52 1645,74
LLC „Western Boiler House“ 879,65 0,155 136,35 1406,66
JSC VOMZ 418,39 0,145 60,67 625,89
SHPK-Anlage Teplichny 67,27 0,1577 10,61 109,44
MUP VGTS st. Zalineinaya 22 253,55 0,161 40,82 421,14
JSC „Agrostroykonstruktsiya“ 202,54 0,161 32,61 336,42
OJSC „Stroyindustry“ 62,83 0,156 9,80 101,12
Gesamt 2845,18 450,37 4646,42
TNZT (Gesamtstandardkraftstoffreserve)
GU OJSC TGC-2 2614,56 0,166 434,02 2252,59
LLC „Western Boiler House“ 2393,33 0,155 370,97 1925,35
JSC VOMZ 1138,34 0,145 165,06 856,67
SHPK-Anlage Teplichny 183,02 0,1577 28,86 149,80
MUP VGTS st. Zalineinaya 22 689,84 0,161 111,06 576,44
JSC „Agrostroykonstruktsiya“ 551,07 0,161 88,72 460,48
OJSC „Stroyindustry“ 170,95 0,156 26,67 138,41
Gesamt 7741,11 1225,36 6359,73

*In den Berechnungen wurde der Umrechnungsfaktor von Naturkraftstoff in konventionellen Kraftstoff mit 1,357 angenommen.

Bei der Genehmigung von Standardbrennstoffreserven kann dieser Wert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Reduzierung der Gasversorgung erhöht werden. Wärmeenergiequellen verfügen über eine Heizölanlage mit folgenden Volumina an Heizöllagertanks:

ü Landwirtschaftlicher Produktionskomplex „Teplichny“ - 2 Tanks mit je 1000 m 3;

ü MUP „Vologdagorteploset“ auf der Straße. Zalineynaya, 22 – 3 Tanks mit je 1000 m 3;

ü JSC „Stroyindustry“ – 1 Tank 1000 m 3, 1 Tank 2000 m 3;

ü GU OJSC „Wärmeerzeugungsunternehmen TGK-2 in der Region Wologda“ – 2 Tanks mit je 3000 m 3, 2 Tanks mit je 5000 m 3;

ü Western Boiler House LLC – 2 Tanks mit je 2000 m 3, 1 Tank mit 3000 m 3;

ü JSC „Vologda Optical-Mechanical Plant“ – 2 Tanks mit je 3000 m 3, 1 Tank mit 2000 m 3;

ü JSC „Vologdaagrostroykonstruktsiya“ – 3 Tanks mit je 1000 m 3.

Im Allgemeinen reicht bei thermischen Energiequellen die Kapazität von Heizöl-Brennstofflagern aus, um Standard-Reservebrennstoffreserven zu lagern. Der Zustand von Behältern (Reservoirs) muss jedoch regelmäßig überwacht und im Rahmen aktueller oder zukünftiger Programme festgestellt werden, ob eine Reparatur oder ein Austausch erforderlich ist.

Beschluss des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 10. August 2012 N 377
„Über das Verfahren zur Festlegung von Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie, Kühlmittel, Standards für den spezifischen Brennstoffverbrauch bei der Erzeugung von Wärmeenergie, Standards für Brennstoffreserven bei thermischen Energiequellen (mit Ausnahme von thermischen Energiequellen, die im Modus betrieben werden). kombinierte Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie), einschließlich Anzahl für Zwecke staatliche Regulierung Preise (Tarife) im Bereich der Wärmeversorgung“

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

Tabelle 1

Art des Kraftstoffs

Methode zur Kraftstoffabgabe

Kraftstoffreservevolumen, Tage.

Eisenbahntransport

Kraftverkehr

Eisenbahntransport

Kraftverkehr

21. Zur Berechnung der Größe der NEZT werden der geplante durchschnittliche tägliche Brennstoffverbrauch der drei kältesten Monate der Heizperiode und die Anzahl der Tage herangezogen:

Von fester Brennstoff- 45 Tage;

für flüssigen Kraftstoff - 30 Tage.

Die Berechnung erfolgt nach Formel 2.2.

(Tausend Tonnen), (2,2)

Wo ist der durchschnittliche Wert der in das Wärmenetz eingespeisten Wärmeenergie (Produktion durch Kesselhäuser) während der drei kältesten Monate, Gcal/Tag;

Berechneter standardgewichteter durchschnittlicher spezifischer Brennstoffverbrauch für zugeführte Wärmeenergie für die drei kältesten Monate, t.e./Gcal;

T – Anzahl der Tage, Tage.

22. Für Organisationen, die Heizkesselhäuser (Industrieheizungen) betreiben, die Gasbrennstoff mit Reservebrennstoff verwenden, umfasst die NEZT zusätzlich die Menge an Reservebrennstoff, die erforderlich ist, um Gasbrennstoff in Zeiten einer Reduzierung seiner Versorgung durch Gasversorgungsunternehmen zu ersetzen.

Der Wert wird auf der Grundlage von Daten zu Einschränkungen der Gasversorgung durch Gasversorgungsunternehmen während Kälteperioden ermittelt, die für das laufende Jahr ermittelt wurden.

Unter Berücksichtigung der Abweichungen der tatsächlichen Daten zu Beschränkungen von den Angaben der Gasversorgungsunternehmen für das laufende Jahr und die beiden Vorjahre kann der Wert entsprechend ihrem Durchschnittswert, höchstens jedoch um 25 %, erhöht werden.

(Tausend Tonnen), (2,3)

Wo ist die Anzahl der Tage, an denen die Gasversorgung reduziert ist?

Anteil des täglichen Kraftstoffverbrauchs, der ersetzt werden muss;

Abweichungskoeffizient der tatsächlichen Indikatoren für die Reduzierung der Gasversorgung;

Das Verhältnis des Heizwerts von Reservebrennstoff und Gas.

23. NEZT für Organisationen, für die Kraftstoff saisonal (vor Beginn der Heizperiode) importiert wird, wird durch den gesamten geplanten Kraftstoffverbrauch für die gesamte Heizperiode und deren Gesamtdauer bestimmt.

Die Berechnung erfolgt nach Formel 2.4.

(Tausend Tonnen), (2,4)

wo ist der durchschnittliche Tageswert der während der Heizperiode in das Wärmenetz eingespeisten Wärmeenergie, Gcal/Tag;

Gewichteter durchschnittlicher spezifischer Brennstoffverbrauchsstandard für die Heizperiode, t.e.f./Gcal;

T - Dauer der Heizperiode, Tage.

NZT für Organisationen, für die Kraftstoff saisonal importiert wird, wird nicht berechnet.

24. Es wird empfohlen, die wichtigsten Ausgangsdaten und Ergebnisse der Berechnungen von Standards für die Bildung von Kraftstoffreserven gemäß Anlage Nr. 1 zu diesem Verfahren zu erstellen.

25. Für Organisationen, deren Haupttätigkeit die Erzeugung und Übertragung von Wärmeenergie nicht ist, umfasst die Struktur des CGT:

NNZT, berechnet auf der Grundlage der gesamten an die Quelle angeschlossenen Wärmelast;

NEZT, bestimmt durch die angeschlossene Wärmelast externer Wärmeenergieverbraucher.

26. Es wird empfohlen, Berechnungen von Standards für die Erstellung von OHZT von Heizkesselhäusern (Industrieheizungen) in der Form gemäß Anlage Nr. 2 zu diesem Verfahren zu erstellen.

Ersetzen Sie das Wort „Anweisung“ im entsprechenden Fall durch das Wort „Bestellung“ im entsprechenden Fall.

in Absatz 3 werden nach den Worten „pro Gigakalorie (kg-Äquivalent/Gcal)“ die Worte „nach Monaten differenziert“ hinzugefügt;

e) in den Anhängen Nr. 1-14 zur Anleitung:

in den nummerierten Überschriften die Worte „zu den Anweisungen für die Organisation im Energieministerium Russlands zur Berechnung und Begründung spezifischer Brennstoffverbrauchsstandards für zugeführte elektrische und thermische Energie aus thermischen und thermischen Energiequellen“. Kraftwerke und Kesselhäuser“ werden durch die Worte „zum Verfahren zur Festlegung spezifischer Brennstoffverbrauchsnormen bei der Erzeugung elektrischer und thermischer Energie“ ersetzt;

:

„Das Verfahren zur Festlegung von Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie und Kühlmittel“;

Die Absätze eins und zwei von Absatz 1 sind wie folgt zu formulieren:

„1. Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie und Kühlmittel (im Folgenden Standards für technologische Verluste genannt) werden für jede tätige Organisation festgelegt Wärmenetz zur Übertragung von Wärmeenergie und Kühlmittel an Verbraucher (nachfolgend Wärmenetzorganisation genannt). Die Ermittlung der Prozessverlustnormen erfolgt durch Berechnung der Normen für das Wärmenetz jedes Wärmeversorgungssystems, unabhängig von der damit verbundenen geschätzten stündlichen Wärmelast.

Standards für technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie und Kühlmittel durch Wärmenetze von Organisationen, deren Haupttätigkeit die Übertragung von Wärmeenergie nicht ist (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet), die Dienstleistungen für die Übertragung von Wärmeenergie an angeschlossene Drittverbraucher erbringen an die Wärmenetze des Unternehmens werden in dem Teil genehmigt, der sich auf Drittverbraucher bezieht. Gleichzeitig sind technologische Verluste bei der Übertragung von Wärmeenergie für den Eigenverbrauch des Unternehmens von den festgelegten Standards ausgenommen.“;

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